Importeur: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)
Importeur ist nach Art. 3 Nr. 6 AI Act jede in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein KI-System unter ihrem Namen oder Warenzeichen in Verkehr bringt oder in Dienstleistung stellt, unabhängig davon, ob sie entworfen oder hergestellt wurde, oder die ein System aus einem Land außerhalb der Union in der Union in Verkehr bringt oder in Dienstleistung stellt. Art. 23 verpflichtet Importeure hochriskanter KI: vor dem Inverkehrbringen Prüfung, ob das System konform bewertet wurde und CE-gekennzeichnet ist, ob die technische Dokumentation vorliegt und ein Bevollmächtigter bestellt wurde. Stellt der Importeur das System unter eigenem Namen/Zeichen in Verkehr, wird er zum Anbieter (Art. 25) und übernimmt dessen Pflichten.
Steve Baka
Begriff und Pflichten aus Art. 23
Art. 23 verpflichtet Importeure hochriskanter KI: Vor dem Inverkehrbringen prüfen sie, ob (a) das System bereits einer Konformitätsbewertung unterzogen wurde, (b) die CE-Kennzeichnung angebracht ist, (c) eine technische Dokumentation vorliegt, (d) Anweisungen und Verpackung den Vorgaben entsprechen und (e) ein Bevollmächtigter nach Art. 22 Abs. 1–2 bestellt wurde (für Anbieter ohne EU-Niederlassung). Bei begründeten Zweifeln an der Konformität nehmen Importeure das System nicht in Verkehr, bis Konformität hergestellt ist, und informieren die nationale Marktüberwachungsbehörde.
Mitverantwortung und Übergang zum Anbieter
Importeure tragen im Binnenmarkt Mitverantwortung. Sie halten Kopien der EU-Konformitätserklärung zehn Jahre lang vor (Art. 23 Abs. 3), übermitteln der Aufsicht auf Verlangen die technische Dokumentation und kooperieren bei Maßnahmen. Bringen sie ein System unter eigenem Namen/Zeichen in Verkehr oder nehmen eine wesentliche Modifikation vor, werden sie zum Anbieter (Art. 25) und übernehmen das vollständige Pflichtenbündel. Die saubere Rollenabgrenzung (Distribution vs. eigenes Inverkehrbringen) ist ein zentraler Compliance-Prüfpunkt bei Drittlands-Systemen.
Sanktionen und Schnittstellen
Verstöße gegen die Art. 23-Pflichten sind nach Art. 99 Abs. 4 mit bis zu 15 Mio. EUR / 3 % Umsatz (Hochrisiko-Pflichten) sanktioniert. Überlagert wird der AI Act vom allgemeinen Produktrecht und Marktüberwachungsrecht der Mitgliedstaaten. Für KMU gilt der niedrigere Betrag. Importeure sind ein zentraler Ankerpunkt der Binnenmarktkontrolle — gerade bei Systemen aus Drittstaaten, in denen kein EU-Anbieter existiert.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act.
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung und GPAI-Aufsicht.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO.
AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)Future of Life Institute / Konsortium. Artikelgenaue, inoffiziell-konsolidierte Darstellung des AI Act.
European Data Protection Supervisor (EDPS)EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act.
European Data Protection Board (EDPB)EDPB. EU-Datenschutzgremium mit KI-Leitlinien.
EU AI PactEuropäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act.
Council of Europe Framework Convention on AICouncil of Europe. Erstes völkerrechtliches Abkommen zu KI.
Häufige Fragen
Was muss ein Importeur prüfen?
Vor dem Inverkehrbringen: Konformitätsbewertung erfolgt? CE angebracht? Technische Dokumentation vorhanden? Bevollmächtigter bestellt? (Art. 23 Abs. 2).
Wann wird der Importeur zum Anbieter?
Wenn er das System unter eigenem Namen/Zeichen in Verkehr bringt oder eine wesentliche Modifikation vornimmt (Art. 25).
Wie hoch sind die Sanktionen?
Bis zu 15 Mio. EUR / 3 % Umsatz nach Art. 99 Abs. 4 (Hochrisiko-Pflichten). Für KMU der niedrigere Betrag.
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