Technische Dokumentation: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)
Die technische Dokumentation (Art. 11 AI Act i.V.m. Anhang IV) ist der zentrale Nachweis dafür, dass ein hochrisiko-KI-System die Anforderungen aus Art. 8–15 erfüllt. Sie ist vor dem Inverkehrbringen zu erstellen, kontinuierlich aktuell zu halten und zehn Jahre aufzubewahren (Art. 18). Anhang IV listet die Mindestinhalte: Beschreibung der KI-Systemarchitektur und -komponenten, Entwicklungs- und Daten-Governance, Details zur Datenverarbeitung, Prüf- und Validierungsergebnisse, Risikomanagement-Maßnahmen, Anforderungen an menschliche Aufsicht und Gebrauchsanweisung. Sie ist Grundlage der Konformitätsbewertung und der Marktüberwachung.
Steve Baka
Pflicht und Aufbewahrung
Art. 11 Abs. 1 verpflichtet Anbieter, die technische Dokumentation vor dem Inverkehrbringen zu erstellen. Art. 18 Abs. 2 schreibt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren ab Inverkehrbringen des Systems vor. Die Dokumentation ist kontinuierlich aktuell zu halten (Art. 72, Marktüberwachung) und der nationalen Aufsicht auf Verlangen vorzulegen. Für kleine und mittlere Anbieter sind Erleichterungen und ein vereinfftes Format möglich (Art. 11 Abs. 3, Erwägungsgrund 75).
Inhalte nach Anhang IV
Anhang IV zählt die Mindestinhalte auf: (1) Allgemeine Systembeschreibung (Komponenten, Modelltyp, Hardware/Software); (2) ausführliche Systembeschreibung (Entwicklung, Daten-Governance, Trainings-/Validierungs-/Prüfdaten); (3) detaillierte Informationen über die Datenverarbeitung; (4) Prüf- und Validierungsergebnisse einschließlich Leistungsmetriken und Robustheit/Fehlerresilienz; (5) Risikomanagement-Maßnahmen; (6) relevante Änderungen durch design choices; (7) Anforderungen an menschliche Aufsicht (Art. 14); (8) Genauigkeits-, Robustheits- und Cybersecurity-Maßnahmen (Art. 15); (9) für die Aufsicht relevante systemspezifische Informationen; (10) EU-Konformitätserklärung und Gebrauchsanweisung.
Funktion in Konformität und Aufsicht
Die technische Dokumentation ist doppelt funktional: Sie ist die Beweisgrundlage der Konformitätsbewertung (Art. 43) und gleichzeitig das zentrale Prüfinstrument der Marktüberwachung (Art. 72). Eine lückenhafte Dokumentation führt zur Verweigerung der Konformitätsbescheinigung oder zu Sanktionen. Umgekehrt schützt eine vollständige, versionierte Dokumentation im Beschwerdefall und ist Nachweis der Compliance-Mühe. Sie sollte prozessbegleitend, nicht rückwirkend geführt werden.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act.
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung und GPAI-Aufsicht.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO.
AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)Future of Life Institute / Konsortium. Artikelgenaue, inoffiziell-konsolidierte Darstellung des AI Act.
European Data Protection Supervisor (EDPS)EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act.
European Data Protection Board (EDPB)EDPB. EU-Datenschutzgremium mit KI-Leitlinien.
EU AI PactEuropäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act.
Council of Europe Framework Convention on AICouncil of Europe. Erstes völkerrechtliches Abkommen zu KI.
Häufige Fragen
Was muss die technische Dokumentation enthalten?
Die Mindestinhalte nach Anhang IV AI Act: Systembeschreibung, Daten-Governance, Datenverarbeitung, Prüf-/Validierungsergebnisse, Risikomanagement, Aufsichtsanforderungen, Cybersecurity, Konformitätserklärung und Gebrauchsanweisung.
Wie lange muss sie aufbewahrt werden?
Zehn Jahre ab Inverkehrbringen des Systems (Art. 18 Abs. 2). Sie ist kontinuierlich aktuell zu halten und der Aufsicht auf Verlangen vorzulegen.
Gibt es Erleichterungen für KMU?
Ja. Art. 11 Abs. 3 erlaubt vereinfachte Formate für kleine und mittlere Anbieter (Erwägungsgrund 75).
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