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Konformitätsbescheinigung: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)

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Die EU-Konformitätsbescheinigung (auch EU-Bescheinigung über die Bewertung der Konformität) nach Art. 44 AI Act ist das Zertifikat, das eine notifizierte Stelle ausstellt, wenn sie die Konformität eines hochrisiko-KI-Systems mit den AI-Act-Anforderungen bestätigt. Sie ist Voraussetzung für die Konformitätserklärung (Art. 47) und CE-Kennzeichnung (Art. 48) bei bestimmten Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 43 Abs. 3 (Anhang I-Produkte) — Systeme, die Dritten-Überprüfung erfordern. Biometrische KI (Anhang III Punkt 1) fällt unter Art. 43 Abs. 1 mit Wahlrecht). Inhalt: notifizierte Stelle, Anbieter, System, angewandte Anforderungen, Ergebnis der Bewertung, Gültigkeitsdauer (max. 5 Jahre, erneuerbar). Die Bescheinigung wird in die EU-Datenbank (Art. 71) eingetragen. Bei Nichtkonformität kann die Bescheinigung entzogen werden. Die Pflicht gilt spätestens am 2. Dezember 2027 (verschoben durch AI Omnibus 2026).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
pflicht

Pflicht und Verfahren (Art. 43–44)

Art. 44 AI Act: die EU-Bescheinigung über die Bewertung der Konformität wird von einer notifizierten Stelle ausgestellt, wenn diese die Konformität eines hochrisiko-KI-Systems mit den AI-Act-Anforderungen bestätigt. Pflicht bei bestimmten Konformitätsbewertungsverfahren: (1) Hochrisiko-KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte (Anhang I nach Art. 43 Abs. 3) — produktspezifisches Verfahren mit Dritten-Überprüfung; (2) Kommissionsrechtsakt-basierte Erweiterungen. Biometrische Hochrisiko-KI (Anhang III Nr. 1) fällt unter Art. 43 Abs. 1 mit Wahlrecht — notifizierte Stelle nur bei fehlenden harmonisierten Standards. Bei Selbstzertifizierung (Art. 43 Abs. 1–2) ist keine Bescheinigung erforderlich — der Anbieter erklärt Konformität eigenständig (Art. 47), ohne Dritten-Überprüfung. Die Bescheinigung ist Grundlage der Konformitätserklärung; ohne sie kein Marktzugang bei Dritten-Überprüfungspflicht.

inhalt

Inhalt und Verwaltung

Inhalt der Konformitätsbescheinigung nach Anhang VII: (1) notifizierte Stelle (Identität, Nummer, Anschrift); (2) Anbieter (Name, Anschrift); (3) Systembezeichnung/-typ, Version; (4) Ergebnis der Konformitätsbewertung (Konformität bestätigt/nicht bestätigt, Auflagen); (5) angewandte Anforderungen (Art. 8–15); (6) angewandte Normen/Spezifikationen; (7) Gültigkeitsdauer (max. 5 Jahre, verlängerbar). Verwaltung: die Bescheinigung wird in die EU-Datenbank (Art. 71) eingetragen; der Anbieter muss sie aufbewahren (10 Jahre, Art. 18); die notifizierte Stelle überwacht die Konformität weiter (Surveillance); bei Nichtkonformität kann die Bescheinigung ausgesetzt/entzogen werden, und die notifizierte Stelle informiert die Marktüberwachungsbehörden. Bei wesentlichen Modifikationen (Art. 43) kann eine neue Bescheinigung erforderlich sein.

praxis

Praxis: Notifizierte Stelle und Kosten

Praktisch relevant für Anbieter hochrisiko-KI mit Dritten-Überprüfungspflicht (insb. biometrische KI, Anhang I-Produkte): die notifizierte Stelle ist ein unabhängiger Drittbewerter, der Konformität prüft. Auswahl: notifizierte Stellen unter AI Act (Kommission listet auf der NANDO-Datenbank); bei produktspezifischer Überlagerung die entsprechende notifizierte Stelle (MDR, Maschinen-VO). Verfahren: Antrag, Einreichung der technischen Dokumentation, Prüfung, ggf. Audit beim Anbieter, ggf. Stichproben/Tests, Bescheinigung oder Ablehnung. Kosten: variabel (Tausende bis hunderttausende Euro je nach Aufwand); Notifizierungsgebühren, Auditkosten, Testkosten. Dauer: Monate bis zu einem Jahr. Für Anbieter: frühzeitige Kontaktaufnahme mit der notifizierten Stelle, klare Vorbereitung der technischen Dokumentation, realistische Zeitplanung. Eine verweigerte/ausgesetzte Bescheinigung blockiert den Marktzugang — sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was ist die EU-Konformitätsbescheinigung?

Art. 44: Zertifikat einer notifizierten Stelle, das Konformität eines hochrisiko-KI-Systems bestätigt. Pflicht bei Dritten-Überprüfung (Art. 43 Abs. 3 für Anhang I-Produkte). Biometrische KI fällt unter Art. 43 Abs. 1 mit Wahlrecht.

Was enthält die Bescheinigung?

Nach Anhang VII: notifizierte Stelle, Anbieter, System, Bewertungsergebnis, angewandte Anforderungen/Normen, Gültigkeit (max. 5 Jahre). Eingetragen in EU-Datenbank (Art. 71).

Was kostet/kann die notifizierte Stelle?

Kosten Tausende bis hunderttausende Euro. Dauer Monate bis Jahr. Frühzeitige Kontaktaufnahme, klare Vorbereitung. Verweigerte Bescheinigung blockiert Marktzugang.

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