Notifizierte Stelle: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)
Notifizierte Stellen (Art. 30–36 AI Act) sind unabhängige Konformitätsbewertungsstellen, die von Notifizierungsbehörden der Mitgliedstaaten notifiziert werden; die Europäische Kommission weist lediglich eine Identifikationsnummer zu (kein separates Anerkennungsverfahren). Sie prüfen hochrisiko-KI-Systeme, die eines externen Verfahrens bedürfen — insbesondere bestimmte in regulierte Produkte integrierte KI (Art. 43 Abs. 3) und biometrische Hochrisiko-KI, sofern keine harmonisierten Standards angewendet werden (Art. 43 Abs. 1). Sie stellen EU-Baumusterprüfbescheinigungen aus, überwachen zertifizierte Systeme laufend und können Zertifikate aussetzen oder entziehen. Anbieter können die Stelle im EU-Binnenmarkt frei wählen. Akkreditierung und Überwachung obliegen den nationalen Notifizierungsbehörden.
Steve Baka
Aufgabe und Status
Notifizierte Stellen nehmen die Aufgaben nach Anhang VII AI Act wahr: technische Prüfung, Ausstellung von EU-Baumusterprüfbescheinigungen, laufende Überwachung zertifizierter Systeme (Überwachungsaudits, Stichproben), Bewertung wesentlicher Änderungen. Sie müssen unabhängig sein (Art. 33), über kompetentes Personal und angemessene Ressourcen verfügen (Art. 31) und dürfen ihre Tätigkeit objektiv durchführen. Ein Interessenkonflikt mit Beratungstätigkeit ist ausgeschlossen (Art. 33 Abs. 1 lit. d).
Notifizierung und Anerkennung
Der Mitgliedstaat notifiziert die Stelle bei der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten (Art. 30). Die Kommission vergibt eine Notifizierungsnummer und veröffentlicht die Stelle im NANDO-Register. Die Akkreditierung erfolgt durch nationale Akkreditierungsstellen nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten können Einwände erheben, wenn die Stelle die Anforderungen nicht erfüllt (Art. 36). Für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko übernimmt vergleichbare Aufgaben das EU AI Office (Art. 91).
Praxis für Anbieter
Anbieter hochriskanter biometrischer KI können — wenn keine harmonisierten Standards angewendet werden — eine notifizierte Stelle einbeziehen (Art. 43 Abs. 1) und diese frei wählen. Praktisch relevant: Verfügbarkeit von Stellen für neue KI-Kategorien, Kosten und Dauer des Verfahrens, laufende Überwachungspflichten. Die Stelle ist Partner im Konformitätsprozess, kein reiner Prüfer — ihre Anforderungen prägen die Dokumentation und das Risikomanagement. Eine frühe Abstimmung reduziert späteren Aufwand.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act.
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung und GPAI-Aufsicht.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO.
AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)Future of Life Institute / Konsortium. Artikelgenaue, inoffiziell-konsolidierte Darstellung des AI Act.
European Data Protection Supervisor (EDPS)EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act.
European Data Protection Board (EDPB)EDPB. EU-Datenschutzgremium mit KI-Leitlinien.
EU AI PactEuropäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)BSI. IT-Sicherheitsbehörde Deutschland.
Datenschutzkonferenz (DSK)DSK. Zusammenschluss der deutschen Datenschutz-Aufsichten.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI)BfDI. Bundesdatenschutzbeauftragter Deutschland.
Rat für Künstliche Intelligenz (Österreich)Bundesministerium AT. KI-Politik und Beratung in Österreich.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)EDÖB / FDPIC. Schweizer Datenschutzbehörde.
Council of Europe Framework Convention on AICouncil of Europe. Erstes völkerrechtliches Abkommen zu KI.
Häufige Fragen
Wann brauche ich eine notifizierte Stelle?
Zwingend für bestimmte in regulierte Produkte integrierte KI (Art. 43 Abs. 3). Für biometrische Hochrisiko-KI (Anhang III Nr. 1 nach Art. 43 Abs. 1) nur zwingend, wenn keine harmonisierten Standards angewendet werden. Für die meisten übrigen Anhang-III-Systeme genügt Selbstzertifizierung.
Wie finde ich eine notifizierte Stelle?
Über das EU-NANDO-Register. Anbieter können die Stelle im Binnenmarkt frei wählen.
Kann eine Stelle auch beraten?
Nicht wenn sie die Konformitätsbewertung durchführt — Art. 33 schließt Interessenkonflikte mit Beratungstätigkeit aus, um die Unabhängigkeit zu wahren.
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