CE-Kennzeichnung: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)
Die CE-Kennzeichnung (Art. 48 AI Act, Pflicht aus Art. 16 lit. h) ist der „Pass" für hochrisiko-KI-Systeme in den EU-Binnenmarkt. Sie darf nach erfolgreichem Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 43) angebracht werden und bescheinigt, dass das System die Anforderungen aus Art. 8–15 erfüllt. Voraussetzung sind eine dokumentierte technische Dokumentation (Anhang IV), ggf. eine EU-Baumusterprüfungsbescheinigung einer notifizierten Stelle und die EU-Konformitätserklärung (Art. 47). Art. 48 regelt die Modalitäten der CE-Kennzeichnung; die primäre Anbringungspflicht für Anbieter hochriskanter KI ergibt sich aus Art. 16 lit. h. Das Zeichen ist sichtbar, lesbar und unauslöschlich auf dem System oder seiner Verpackung sowie in der Dokumentation anzubringen; für digitale Systeme gilt eine digitale CE-Kennzeichnung.
Steve Baka
Voraussetzung: Konformitätsbewertung
Die CE-Kennzeichnung darf erst nach erfolgreichem Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 43) angebracht werden. Für die meisten Anhang-III-Systeme genügt das interne Kontrollverfahren mit technischer Dokumentation (Anhang IV); für biometrische Hochrisiko-KI und bestimmte produktintegrierte KI ist eine notifizierte Stelle erforderlich, die ggf. eine EU-Baumusterprüfungsbescheinigung ausstellt. Bestätigte Konformität führt zur EU-Konformitätserklärung (Art. 47 Abs. 6) und zur CE-Kennzeichnung.
Anbringung und Form
Art. 48 regelt die Grundsätze der CE-Kennzeichnung: Sie ist sichtbar, lesbar und unauslöschlich auf dem hochrisiko-KI-System oder seiner Datenplatte/Verpackung sowie in der begleitenden Dokumentation anzubringen. Für ausschließlich digitale Systeme kann eine digitale CE-Kennzeichnung genügen. Sie darf nicht irreführend sein und nicht ohne Erfüllung der Anforderungen angebracht werden — Missbrauch ist sanktioniert (Art. 99).
Funktion und Verhältnis zu Produktrecht
Die CE-Kennzeichnung nach dem AI Act ist der Binnenmarktzugang für KI. Ist die KI in ein bereits CE-pflichtiges Produkt integriert (z. B. Maschinen, Medizinprodukt), gilt eine einzige CE-Kennzeichnung, die beide Regime abdeckt; die Konformitätsbewertung erfolgt nach der strengsten anwendbaren Modalität (Art. 47 Abs. 2–4). Das schafft eine konsistente CE-Logik über das EU-Produktrecht hinweg und vermeidet doppelte Verfahren.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act.
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung und GPAI-Aufsicht.
AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)Future of Life Institute / Konsortium. Artikelgenaue, inoffiziell-konsolidierte Darstellung des AI Act.
EU AI PactEuropäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act.
OECD AI PrinciplesOECD. Internationaler Referenzrahmen für vertrauenswürdige KI.
Council of Europe Framework Convention on AICouncil of Europe. Erstes völkerrechtliches Abkommen zu KI.
ISO/IEC 42001 — AI Management SystemISO/IEC. Internationaler Standard für KI-Managementsysteme (Compliance-relevant).
Häufige Fragen
Wann darf ich CE für ein KI-System anbringen?
Nach erfolgreichem Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 43) und Erstellung der EU-Konformitätserklärung (Art. 47 Abs. 6).
Brauche ich bei KI-in-Produkt zwei CE-Zeichen?
Nein. Eine CE-Kennzeichnung deckt beide Regime ab; das strengere Verfahren ist anzuwenden (Art. 47 Abs. 2–4).
Was droht bei missbräuchlicher CE-Kennzeichnung?
Sanktionen nach Art. 99 AI Act sowie nationales Marktüberwachungsrecht; die CE darf nicht ohne Erfüllung der Anforderungen angebracht werden.
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