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Konformitätsbewertung: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)

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Die Konformitätsbewertung ist der Pflichtenportal des AI Act für hochriskante KI: Anbieter müssen vor dem Inverkehrbringen nachweisen, dass ihr System die Anforderungen aus Art. 8–15 erfüllt (Art. 19). Für die meisten Anhang-III-Systeme genügt das interne Kontrollverfahren (Art. 43 Abs. 1, 2, 4), also eine Selbstbewertung mit technischer Dokumentation (Anhang IV); für bestimmte produktintegrierte KI ist eine Bewertung durch eine notifizierte Stelle erforderlich (Art. 43 Abs. 3). Biometrische Hochrisiko-Systeme fallen unter Art. 43 Abs. 1 mit Wahlrecht — notifizierte Stelle nur bei fehlenden harmonisierten Standards. Nach erfolgreichem Verfahren wird das System CE-Kennzeichnung führt und in der EU-Datenbank registriert.

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
verfahren

Wie läuft die Konformitätsbewertung ab?

Art. 19 verlangt, dass Anbieter vor dem Inverkehrbringen ein angemessenes Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Art. 43 unterscheidet zwei Wege: (1) das interne Kontrollverfahren (Selbstbewertung auf Basis der technischen Dokumentation nach Anhang IV) — dies genügt für die meisten Anhang-III-Hochrisiko-Systeme, die nicht biometrisch sind; (2) das Verfahren mit Einbeziehung einer notifizierten Stelle, das für biometrische Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 1) und für bestimmte in regulierte Produkte integrierte KI zwingend ist. Im zweiten Fall prüft eine notifizierte Stelle die Konformität und stellt ggf. eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus.

dokumentation

Technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung

Kern des Nachweises ist die technische Dokumentation nach Anhang IV, die vor der Konformitätsbewertung zu erstellen und zehn Jahre aufzubewahren ist (Art. 18). Sie umfasst u. a. Systembeschreibung, Entwicklungs- und Daten-Governance, Prüf- und Validierungsergebnisse, Risikomanagement-Maßnahmen und Gebrauchsanweisung. Bestätigte Konformität führt zur CE-Kennzeichnung (Art. 47) — dem „Pass" für den EU-Binnenmarkt.

notifierte stelle

Die Rolle der notifizierten Stellen

Notifizierte Stellen sind unabhängige, von Notifizierungsbehörden der Mitgliedstaaten notifizierte Prüfstellen (die Kommission weist eine Identifikationsnummer zu, kein Anerkennungsverfahren) (Art. 30–36). Sie führen Konformitätsbewertungen durch, überwachen laufend zertifizierte Systeme und können Zertifikate entziehen. Anbieter können die Stelle frei wählen. Die Akkreditierung und Überwachung der Stellen obliegt den nationalen Notifizierungsbehörden. Für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko übernimmt das EU AI Office vergleichbare Aufgaben (Art. 91).

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Wann brauche ich eine notifizierte Stelle?

Bedingt für biometrische Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 1 nach Art. 43 Abs. 1, notifizierte Stelle nur bei fehlenden harmonisierten Standards); zwingend für bestimmte in regulierte Produkte integrierte KI (Art. 43 Abs. 3). Für die meisten übrigen Anhang-III-Systeme genügt das interne Kontrollverfahren.

Was ist die technische Dokumentation?

Die systematische Dokumentation nach Anhang IV AI Act (Systembeschreibung, Daten-Governance, Prüf-/Validierungsergebnisse, Risikomanagement, Gebrauchsanweisung). Sie ist zehn Jahre aufzubewahren (Art. 18).

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung für KI?

Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung (Art. 47) darf das System CE-gekennzeichnet werden — das ist die Voraussetzung für das Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt.

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