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Vertrieb: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)

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Vertrieb (Distributor) ist nach Art. 3 Nr. 7 AI Act jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein KI-System auf dem Unionmarkt verfügbar macht, mit Ausnahme des Anbieters oder Importeurs. Art. 24 verpflichtet Vertriebe: Vor dem Bereitstellen prüfen sie, ob das System CE-gekennzeichnet ist, die technische Dokumentation und Anweisungen vorliegen und der Anbieter seinen Pflichten nachgekommen ist (Abs. 2). Bei begründeten Zweifeln an der Konformität machen sie das System nicht verfügbar, bis Konformität hergestellt ist, und informieren die Marktüberwachungsbehörde (Abs. 3). Bringen sie ein System unter eigenem Namen/Zeichen in Verkehr oder modifizieren wesentlich, werden sie zum Anbieter (Art. 25).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
begriff pflichten

Begriff und Pflichten aus Art. 24

Art. 3 Nr. 7 definiert den Vertrieb als Stelle in der Lieferkette, die ein System auf dem Binnenmarkt verfügbar macht (ohne Anbieter/Importeur zu sein). Art. 24 Abs. 2 verpflichtet Vertriebe, vor dem Bereitstellen zu prüfen, ob CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation, Gebrauchsanweisung und Übersetzungen vorliegen und der Anbieter seinen Pflichten nachgekommen ist. Abs. 3: Bei begründeten Zweifeln an Konformität machen sie das System nicht verfügbar und informieren die Marktüberwachungsbehörde. Die Pflichten sind zurückhaltender als die des Anbieters — Vertriebe sind „Torwächter", keine Konformitätsverantwortlichen.

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Übergang zum Anbieter

Auch der Vertrieb kann zum Anbieter werden: Wer ein System unter eigenem Namen/Warenzeichen in Verkehr bringt oder eine wesentliche Modifikation vornimmt, wird zum Anbieter und übernimmt das volle Pflichtenbündel nach Art. 16 (Art. 25 Abs. 1 lit. b). Die Grenze ist in der Praxis wichtig: Reine Wiederverteilung ohne Modifikation = Vertrieb; Modifikation/Eigenmarke = Anbieter. Zur sicheren Einordnung sollten Vertrieb, Importeur und Anbieter die Rollenverteilung vertraglich klarstellen und die Konformitätsdokumentation mitführen.

praxis

Praxis und Schnittstellen

In der Praxis sind Vertriebe Händler, Reseller, Marktplätze und Plattformen. Ihre Prüfpflichten sind faktischer Natur (Erkennbarkeit offensichtlicher Mängel), keine vollständige Konformitätsprüfung. Anlaufstellen sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden, bei Plattformen zusätzlich der DSA. Sanktionen bei Pflichtverstößen bis zu 15 Mio. EUR / 3 % Umsatz (Art. 99 Abs. 4). Eine saubere Lieferketten-Dokumentation schützt Vertriebe vor der versehentlichen Übernahme der Anbieterrolle.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vertrieb und Importeur?

Der Importeur bringt das System aus einem Drittland in die EU ein; der Vertrieb macht es innerhalb der EU verfügbar. Beide können zum Anbieter werden (Art. 25).

Muss der Vertrieb konformitätsbewerten?

Nein. Er prüft nur auf offensichtliche Mängel (CE, Dokumentation, Anweisungen) und informiert die Aufsicht bei Zweifeln (Art. 24 Abs. 2–3).

Wer ist Vertrieb in der Praxis?

Händler, Reseller, Marktplätze, Plattformen. Sie sind „Torwächter", keine Konformitätsverantwortlichen.

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