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Fernidentifizierung biometrischer Daten (RBI): Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)

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Die „Fernidentifizierung biometrischer Daten" (Remote Biometric Identification, RBI) ist nach Art. 3 Nr. 41 AI Act ein KI-System zur Identifizierung natürlicher Personen ohne direkten Kontakt, und zwar durch Vergleich biometrischer Daten einer Person mit im System gespeicherten Referenzdaten (z. B. Gesichtserkennung in Überwachungskameras gegen eine Referenzdatenbank). Der AI Act unterscheidet streng: „Echtzeit"-RBI (Live-Erfassung) im öffentlichen Raum durch Strafverfolgung ist nach Art. 5 Abs. 1 lit. h verboten, mit engen Ausnahmen. „Nachträgliche"/„Live außerhalb Echtzeit"-RBI ist hochriskant nach Anhang III Nr. 1; die Konformitätsbewertung erfolgt nach Art. 43 Abs. 1 — eine notifizierte Stelle ist nur zwingend, wenn keine harmonisierten Standards angewendet werden. Die Unterteilung in Echtzeit vs. nachträglich ist der entscheidende Regulierungshebel.

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
definition

Definition (Art. 3 Nr. 41)

Art. 3 Nr. 41 definiert RBI als KI-System zur Identifizierung natürlicher Personen ohne direkten Kontakt, durch Vergleich biometrischer Daten der Person mit im System gespeicherten biometrischen Daten (Referenzdatenbank). Technisch: Gesichtserkennung in Kamera-Feeds, Iris-/Stimm-Identifikation aus der Distanz, Match gegen eine Watchlist. Die Identifizierung erfolgt fern, ohne dass die Person mit einem Sensor in Kontakt tritt — anders als die biometrische Verifizierung (Art. 3 Nr. 36), die eine aktive Beanspruchung (z. B. Finger auf Scanner) verlangt.

echtzeit verbot

Echtzeit-RBI = verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. h)

Echtzeit-RBI (Live-Erfassung im öffentlichen Raum) durch Strafverfolgungsbehörden ist nach Art. 5 Abs. 1 lit. h grundsätzlich verboten. Ausnahmen (Art. 5 Abs. 1 lit. h i.V.m. Abs. 2–5) mit vorab erteilter, regelmäßig richterlicher Autorisierung: (i) gezielte Suche nach Opfern bestimmter Verbrechen (Entführung, Menschenhandel, sexueller Missbrauch, Terrorismus); (ii) Abwehr konkreter, gegenwärtiger, erheblicher Lebensgefahr oder Terroranschläge; (iii) Lokalisierung Verdächtiger bei bestimmten Katalog-Straftaten. Der Einsatz ist eng begrenzt, zu dokumentieren, mit Grundrechtswahrung, demokratischer Kontrolle und nachgelagertem Prüfausschuss. Verboten ist ferner untargeted Facial Scraping (lit. e).

nachtraeglich

Nachträgliche Remote-RBI = hochriskant

Nachträgliche Remote-RBI (z. B. Identifizierung aus gespeicherten Aufnahmen, nicht-live) und Live-RBI außerhalb des strafverfolgenden Echtzeit-Öffentlichen-Raum-Kontexts fallen nicht unter das Art. 5-Verbot, sind aber hochriskant nach Anhang III Nr. 1. Sie unterliegen dem Pflichtenbündel aus Art. 8–15 und fallen als biometrische Hochrisiko-KI unter Art. 43 Abs. 1 — notifizierte Stelle nur zwingend bei fehlenden harmonisierten Standards. Überlagert werden sie durch Art. 9 DSGVO und nationales Verfassungs-/Polizeirecht. In Deutschland hat das BVerfG Gesichtserkennung im öffentlichen Raum eng begrenzt; in der Praxis ist die DSGVO- und Verfassungshürde oft höher als der AI Act.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was ist RBI?

Ein KI-System zur Identifizierung aus der Ferne durch Abgleich biometrischer Daten mit einer Referenzdatenbank (Art. 3 Nr. 41) — typischerweise Gesichtserkennung in Kameras.

Ist Live-Gesichtserkennung verboten?

Echtzeit-RBI im öffentlichen Raum durch Strafverfolgung ist grundsätzlich verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. h), außer in engen Ausnahmen mit vorab erteilter Autorisierung (Opfersuche, Lebensgefahr, Katalog-Straftaten).

Was gilt für nachträgliche Identifizierung?

Hochriskant nach Anhang III Nr. 1, Konformitätsbewertung nach Art. 43 Abs. 1 (notifizierte Stelle nur zwingend bei fehlenden harmonisierten Standards). Zusätzlich DSGVO Art. 9 und nationales Verfassungs-/Polizeirecht (in DE BVerfG-Rechtsprechung).

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