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Nachmarktüberwachung: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)

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Art. 72 AI Act verpflichtet Anbieter hochriskanter KI-Systeme, ein dokumentiertes Post-Market-Monitoring-System proaktiv und systematisch einzurichten, zu implementieren, aufrechtzuerhalten und zu aktualisieren. Zweck: Erfassung und Analyse neuer/erwarteter Risiken, die sich aus der Verwendung des Systems nach dem Inverkehrbringen ergeben, und Sicherstellung, dass Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Das System muss mit der technischen Dokumentation (Art. 11) und der EU-Konformitätserklärung kohärent sein. Schwere Vorfälle sind nach Art. 73 zu melden (in der Regel max. 15 Tage). Aufsicht: nationale Marktüberwachungsbehörden (Art. 70). Anwendbar spätestens 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I) — verschoben durch AI Omnibus 2026.

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
pflicht

Pflicht und Zweck (Art. 72)

Art. 72 Abs. 1 verpflichtet Anbieter hochriskanter KI zu einem dokumentierten, proaktiven und systematischen Post-Market-Monitoring-System. Zweck: Sammlung und Analyse von Leistungs-/Vorfallsdaten aus dem Feldeinsatz, um neue oder erwartete Risiken zu identifizieren und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Das System muss mit der technischen Dokumentation (Art. 11) und der EU-Konformitätserklärung (Art. 47) kohärent sein. Es ergänzt die anfängliche Konformitätsbewertung um lebenslange Überwachung.

plan

Post-Market-Monitoring-Plan

Anbieter müssen einen Post-Market-Monitoring-Plan erstellen (Art. 72, Anhang IX), der Methodik, Datenquellen, Auswertungszyklen, Verantwortlichkeiten und Korrekturprozesse definiert. Der Plan ist Teil der technischen Dokumentation und der EU-Konformitätserklärung. Bei schweren Vorfällen (Tod, Gesundheitsschäden, Schäden an kritischer Infrastruktur, Grundrechtsverletzungen) ist unverzüglich nach Art. 73 zu melden — in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden.

praxis

Praxis: Vorfallreaktion und Korrekturmaßnahmen

Korrekturmaßnahmen nach Art. 20: Nachbesserung, Deaktivierung, Rückruf, wenn das System nicht konform ist. Bei Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte: unverzügliche Benachrichtigung der Marktüberwachungsbehörden. Zusammenarbeit mit Behörden nach Art. 21 (Bereitstellung aller Informationen/Protokolle auf begründete Anfrage). Eine vorausschauende Compliance etabliert klare Vorfallreaktions-Prozesse (Incident Response Plan), Logging (Art. 12) und Verantwortlichkeiten — nicht erst nach dem ersten Vorfall.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was verlangt Art. 72 AI Act?

Proaktives, systematisches Post-Market-Monitoring-System für hochriskante KI. Mit Plan (Anhang IX), Datensammlung, Auswertung, Korrekturmaßnahmen.

Wann gilt Art. 72?

Spätestens 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I) — verschoben durch AI Omnibus 2026.

Wann müssen schwere Vorfälle gemeldet werden?

Nach Art. 73 in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden — bei Tod, Gesundheitsschäden, Schäden an kritischer Infrastruktur, Grundrechtsverletzungen.

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