Vollständige Anwendbarkeit des AI Act: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)
Die vollständige Anwendbarkeit des EU AI Act wird durch das AI Omnibus-Paket 2026 gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan verschoben: Die Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme (stand-alone) gelten spätestens am 2. Dezember 2027 (ursprünglich 2.8.2026), die für Anhang-I-Systeme (produktintegriert) spätestens am 2. August 2028 (ursprünglich 2.8.2027). Die Geltung ist dynamisch an die tatsächliche Verfügbarkeit harmonisierter Standards (CEN/CENELEC JTC 21) gekoppelt: Anhang III 6 Monate nach Kommissionsbeschluss zur Verfügbarkeit, Anhang I 12 Monate danach — jeweils spätestens zum long-stop date (2.12.2027 bzw. 2.8.2028). Diese Verschiebung war nötig, weil die europäischen Normungsorganisationen bei der Standardisierung im Rückstand waren. Bis zur Amtsblatt-Veröffentlichung des Omnibus gilt formal der unveränderte Text der VO (EU) 2024/1689.
Steve Baka
Long-stop-Daten nach AI Omnibus 2026
Die endgültigen Anwendungsdaten (long-stop dates) nach AI Omnibus 2026: (1) Anhang-III-Systeme (stand-alone) — spätestens 2. Dezember 2027 (16 Monate Verschiebung gegenüber ursprünglich 2.8.2026). (2) Anhang-I-Systeme (produktintegriert) — spätestens 2. August 2028 (12 Monate Verschiebung gegenüber ursprünglich 2.8.2027). Diese Daten sind die absoluten Spätestfristen, zu denen die Pflichten unabhängig vom Standard-Fortschritt voll anwendbar sind.
Dynamischer Koppelungsmechanismus
Die Pflichtenanwendbarkeit ist dynamisch an die Verfügbarkeit von Compliance-Hilfsmitteln gekoppelt: Die Kommission beschließt offiziell die Verfügbarkeit ausreichender harmonisierter Standards und Leitlinien. Anhang-III-Pflichten treten 6 Monate nach diesem Beschluss in Kraft, Anhang-I-Pflichten 12 Monate danach — jeweils spätestens zum long-stop date. Grund: Konformitätsbewertungen brauchen harmonisierte Normen, ohne die praktische Compliance unmöglich wäre. Der Mechanismus verhindert eine Pflichtenfalle ohne praktische Umsetzbarkeit.
Bestandsschutz (Grandfathering)
Bereits vor dem jeweils anwendbaren Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebrachte Hochrisiko-Systeme genießen Bestandsschutz (Erwägungsgrund 177): Sie dürfen weiterhin verwendet werden, es sei denn, sie erfahren nach dem Stichtag eine „wesentliche Modifikation" (substantial modification) in Design oder Zweckbestimmung — dann gelten sie als neues System und müssen die vollen Pflichten erfüllen. Eine vorausschauende Compliance sollte die Differenzierung zwischen Alt- und Neu-Systemen dokumentieren und wesentliche Modifikationen klar identifizieren.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act.
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung und GPAI-Aufsicht.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO.
AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)Future of Life Institute / Konsortium. Artikelgenaue, inoffiziell-konsolidierte Darstellung des AI Act.
European Data Protection Supervisor (EDPS)EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act.
European Data Protection Board (EDPB)EDPB. EU-Datenschutzgremium mit KI-Leitlinien.
EU AI PactEuropäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act.
Council of Europe Framework Convention on AICouncil of Europe. Erstes völkerrechtliches Abkommen zu KI.
Häufige Fragen
Wann ist der AI Act nach AI Omnibus 2026 vollständig anwendbar?
Anhang III spätestens 2. Dezember 2027, Anhang I spätestens 2. August 2028. Dynamisch gekoppelt an die Verfügbarkeit harmonisierter Standards.
Warum wurden die Fristen verschoben?
Weil CEN/CENELEC JTC 21 bei der Entwicklung harmonisierter technischer Standards im Rückstand war — diese sind für Konformitätsbewertungen zwingend nötig.
Gilt Bestandsschutz für Alt-Systeme?
Ja (Erwägungsgrund 177). Vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebrachte Systeme dürfen weiter verwendet werden — außer bei „wesentlicher Modifikation", dann gelten sie als neu.
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