Kriminalitätsprognose für Personen: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)
Nach Art. 5 Abs. 1 lit. d AI Act ist das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI zur Vorhersage des Risikos verboten, dass eine natürliche Person eine Straftat begeht, ausschließlich auf der Grundlage des Profilings einer Person oder der Bewertung von Persönlichkeitsmerkmalen. Die Unterscheidung ist entscheidend: Eine Kriminalitätsprognose, die allein aus Profiling/Persönlichkeit folgert, ist verboten (seit 2. Februar 2025). Predictive Policing, das auf Orte und Zeitpunkte abzielt und Personen anhand objektiver, verifizierter Fakten einbezieht, ist hingegen hochriskant nach Anhang III Nr. 6 — nicht verboten, aber mit dem vollen Pflichtenbündel aus Art. 8–15 belegt.
Steve Baka
Verbotene Personenprognose (Art. 5 Abs. 1 lit. d)
Art. 5 Abs. 1 lit. d verbietet KI, die das Risiko vorhersagt, dass eine natürliche Person eine Straftat begeht, ausschließlich auf der Grundlage des Profilings oder der Bewertung von Persönlichkeitsmerkmalen. Das Verbot erfasst die Vorhersage allein aus Charakter/Profil — nicht aber Risikobewertungen, die auf objektiven, verifizierten Fakten zu einer konkreten Person (z. B. Vorstrafen, aktuelles Verhalten) aufbauen. Anliegen des Verbots ist der Schutz vor diskriminierenden, unkontrollierbaren Persönlichkeits-Profilen im Strafrecht. Es gilt seit dem 2. Februar 2025.
Predictive Policing für Orte/Zeiten = hochriskant
Davon zu unterscheiden: Predictive Policing, das Orte und Zeitpunkte potenzieller Straftaten vorhersagt (Anhang III Nr. 6), ist nicht verboten, sondern hochriskant. Ebenso hochriskant sind Systeme zur Auffindung von Personen mit Verdacht einer Straftat oder zur Bewertung von Beweismitteln in Strafverfahren. Diese unterliegen dem Pflichtenbündel aus Art. 8–15, menschlicher Aufsicht, Aufzeichnung (Art. 12) und Konformitätsbewertung. Die Grenze zur verbotenen Personenprognose muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden — wird aus einem Ort-Modell implizit eine Personenprognose, droht der Übergang ins Verbot.
Aufsicht und Grundrechtsschutz
Strafverfolgungs-KI unterliegt einer besonders dichten Aufsicht: nationale Marktüberwachungsbehörden, das EU AI Office für grenzüberschreitende Fälle, Datenschutz-Aufsichten und der Europäische Datenschutzausschuss. Überlagert werden die KI-Pflichten durch Grund- und Menschenrechte (Unschuldsvermutung, Gleichheitssatz, Art. 6 EMRK), nationales Strafverfahrens- und Polizeirecht. Eine AI-Act-konforme Predictive-Policing-KI kann im Einzelfall am Verfassungsrecht scheitern. Höchste Sanktion bei Verstoß gegen Art. 5: bis 35 Mio. EUR / 7 % Umsatz (Art. 99 Abs. 3).
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act.
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung und GPAI-Aufsicht.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO.
AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)Future of Life Institute / Konsortium. Artikelgenaue, inoffiziell-konsolidierte Darstellung des AI Act.
European Data Protection Supervisor (EDPS)EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act.
European Data Protection Board (EDPB)EDPB. EU-Datenschutzgremium mit KI-Leitlinien.
EU AI PactEuropäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act.
Council of Europe Framework Convention on AICouncil of Europe. Erstes völkerrechtliches Abkommen zu KI.
Häufige Fragen
Ist Predictive Policing verboten?
Nicht generell. Verboten ist nur die Personenprognose allein aus Profiling/Persönlichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d). Predictive Policing für Orte/Zeiten ist hochriskant (Anhang III Nr. 6).
Was unterscheidet verboten von hochriskant?
Die Datenbasis. Allein aus Profiling/Persönlichkeit = verboten. Auf objektiven, verifizierten Fakten aufbauend = hochriskant mit Pflichten nach Art. 8–15.
Greifen Grundrechte zusätzlich?
Ja. Unschuldsvermutung, Gleichheitssatz, Art. 6 EMRK und nationales Strafverfahrensrecht überlagern den AI Act. Eine AI-Act-konforme KI kann verfassungsrechtlich unzulässig sein.
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Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.