European Artificial Intelligence Board: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)
Das European Artificial Intelligence Board (EAIB) ist nach Art. 65 AI Act das zentrale Koordinierungs- und Konsensgremium der EU-Mitgliedstaaten für den AI Act. Ihm gehören die nationalen Marktüberwachungsbehörden (je ein Vertreter pro Mitgliedstaat) und das EU AI Office an. Die Europäische Kommission führt den Vorsitz. Aufgabe des EAIB ist die einheitliche, koordinierte Anwendung des AI Act, die Beratung der Kommission, der Austausch über Leitlinien, Durchsetzungspraxis und neue Entwicklungen. Das EAIB fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Mitglieder. Es arbeitet eng mit dem Wissenschaftlichen Ausschuss (Art. 68) und dem Beratenden Forum (Art. 67) zusammen.
Steve Baka
Zusammensetzung und Struktur (Art. 65)
Dem EAIB gehören Vertreter der nationalen Marktüberwachungsbehörden (je ein stimmberechtigter Vertreter pro Mitgliedstaat) und das EU AI Office an. Den Vorsitz führt die Europäische Kommission, die auch das Sekretariat stellt. Das EAIB kann Unterausschüsse und Arbeitsgruppen bilden (Art. 65 Abs. 4). Es tagt regelmäßig und kann auf Ersuchen der Kommission, des AI Office oder eines Mitglieds einberufen werden. Beschlüsse ergehen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder (Art. 65 Abs. 6), die Kommission ist nicht stimmberechtigt.
Aufgaben und Koordinierung
Art. 65 Abs. 2 nennt die Kernaufgaben: Beitrag zur einheitlichen Anwendung des AI Act, Organisation des Austauschs über Durchsetzungspraxis und neue Entwicklungen, Beratung der Kommission bei Leitlinien und delegierten Rechtsakten, Unterstützung der Marktüberwachung (insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen), Empfehlungen zu Listen verbotener/hochriskanter Praktiken. Das EAIB ist damit das Governance-Rückgrat der dezentralen Durchsetzung — es stellt sicher, dass ein hochriskantes System in allen 27 Mitgliedstaaten nach denselben Maßstäben beurteilt wird.
Im Governance-Umfeld
Das EAIB ist eingebettet in die EU-KI-Governance: ergänzt durch das EU AI Office (Art. 64, Durchsetzung GPAI und zentrale Funktionen), den Wissenschaftlichen Ausschuss (Art. 68, Expertise), das Beratende Forum (Art. 67, Stakeholder-Input) und die nationalen Marktüberwachungsbehörden (Art. 70–71). Vorbild ist der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) der DSGVO. Für Anbieter bedeutet das: auch wenn nationale Behörden primär durchsetzen, sind Leitlinien und Praxis über das EAIB EU-weit harmonisiert — Regelarbitrage wird erschwert.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act.
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung und GPAI-Aufsicht.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO.
AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)Future of Life Institute / Konsortium. Artikelgenaue, inoffiziell-konsolidierte Darstellung des AI Act.
European Data Protection Supervisor (EDPS)EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act.
European Data Protection Board (EDPB)EDPB. EU-Datenschutzgremium mit KI-Leitlinien.
EU AI PactEuropäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)BSI. IT-Sicherheitsbehörde Deutschland.
Datenschutzkonferenz (DSK)DSK. Zusammenschluss der deutschen Datenschutz-Aufsichten.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI)BfDI. Bundesdatenschutzbeauftragter Deutschland.
Rat für Künstliche Intelligenz (Österreich)Bundesministerium AT. KI-Politik und Beratung in Österreich.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)EDÖB / FDPIC. Schweizer Datenschutzbehörde.
Council of Europe Framework Convention on AICouncil of Europe. Erstes völkerrechtliches Abkommen zu KI.
Häufige Fragen
Wer sitzt im EAIB?
Je ein Vertreter der nationalen Marktüberwachungsbehörden pro EU-Mitgliedstaat, das EU AI Office und die Kommission (Vorsitz, nicht stimmberechtigt). Beschlüsse mit einfacher Mehrheit (Art. 65).
Was macht das EAIB?
Koordiniert die einheitliche AI-Act-Anwendung, berät die Kommission bei Leitlinien, organisiert den Austausch über Durchsetzungspraxis, unterstützt grenzüberschreitende Marktüberwachung (Art. 65 Abs. 2).
Ist das EAIB wie der Datenschutzausschuss der DSGVO?
Ja, strukturell vergleichbar mit dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA). Es sichert EU-weit einheitliche Maßstäbe bei dezentraler Durchsetzung.
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