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Strafverfolgung & Justiz: AI Act, Data Act & DSGVO-Pflichten

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KI bei Polizei und Justiz gehört zu den am strengsten regulierten Bereichen des AI Act. Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Daten (RBI) im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden ist grundsätzlich verboten und nur in engen Ausnahmen mit vorab erteilter, regelmäßig richterlicher Autorisierung zulässig (Art. 5 Abs. 1 lit. h). Hochriskant sind Systeme nach Anhang III Nr. 6 (u. a. polyglotte Textanalyse großer Mengen, Beurteilung der Zuverlässigkeit von Beweismitteln, Ermittlung von Straftätern oder Opfern) und Nr. 8 (den demokratischen Prozess und Wahlen beeinflussende Systeme) — sie unterliegen spätestens 2. Dezember 2027 (AI Omnibus 2026) den Pflichten aus Art. 8–15. In Deutschland überlagern zudem Grundgesetz, das BVerfG und die Polizeirechtsgesetze der Länder; der Einsatz biometrischer Gesichtserkennung ist über das BVerfG-Urteil zum hessischen Polizei-HSG verfassungsrechtlich besonders umstritten.

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
verbote rbi

Verbote: Echtzeit-RBI und prädiktive Straftatprognose

Art. 5 Abs. 1 lit. h AI Act verbietet die Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Daten im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden — Ausnahmen gelten nur zur Suche nach Opfern bestimmter Verbrechen, zur Abwehr konkreter Lebensgefahr oder Terroranschläge sowie zur Lokalisierung Verdächtiger bei Katalog-Straftaten, jeweils mit vorab erteilter behördlicher (regelmäßig richterlicher) Autorisierung (Art. 5 Abs. 1 lit. h i.V.m. Abs. 2–5). Verboten ist zudem die Risikobewertung einer Person zur Vorhersage der Begehung von Straftaten allein aufgrund von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen (Art. 5 Abs. 1 lit. d). Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.

hochrisiko anhang iii

Hochrisiko nach Anhang III Nr. 6 und 8

Anhang III Nr. 6 AI Act stuft als hochriskant ein: KI zur polyglotten Textanalyse großer Mengen natürlichsprachlicher Texte, zur Beurteilung der Zuverlässigkeit von Beweismitteln im Verlauf von Ermittlungen oder Strafverfahren, zur Beurteilung der Gefahr einer Person, Straftäter oder Opfer zu werden (ohne ausschließlich auf Profiling zu beruhen), sowie zur Profilbildung von natürlichen Personen oder Gruppen im Zusammenhang mit Strafverfolgung. Anhang III Nr. 8 erfasst Systeme, die die Ausübung des Wahlrechts beeinflussen oder Wahlergebnisse/Teilnahme vorhersagen. Diese Systeme unterliegen dem vollen Pflichtenbündel aus Art. 8–15, gültig spätestens am 2. Dezember 2027 (verschoben durch AI Omnibus 2026).

verfassungsrecht

Verfassungsrechtliche Überlagerung im DACH-Raum

Der AI Act ist nicht das letzte Wort. In Deutschland setzen Grundgesetz und das Polizei- und Sicherheitsrecht der Länder eigene Schranken, etwa für die Verarbeitung biometrischer Daten; das BVerfG hat den automatisierten Einsatz von Gesichtserkennung (hessisches Polizei-HSG) verfassungsrechtlich eng begrenzt. In Österreich gelten das DSG und polizeiliche Sondergesetze; in der Schweiz das NDG und kantonales Polizeirecht. Ein AI-Act-konformes System kann daher verfassungsrechtlich dennoch unzulässig sein — die nationale Ebene muss stets mitgeprüft werden.

pflichten fristen

Pflichten, Fristen und Aufsichten

Anbieter hochriskanter Justiz-/Polizei-KI erfüllen Art. 8–15, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Registrierung (spätestens 2. Dezember 2027 (AI Omnibus 2026)). Besonders streng sind die Transparenz-, Aufzeichnungs- und Aufsichtspflichten, weil Betroffenenrechte (Art. 86 AI Act: Recht auf Erläuterung individueller Entscheidungen) starkes Gewicht haben. Aufsichtlich wirken die Marktüberwachungsbehörden, das EU AI Office (für grenzüberschreitende Durchsetzung), die Justiz- und Innenministerien sowie die Datenschutz-Aufsichten und Verfassungsgerichtsbarkeit. Vorhaben sollten früh mit den jeweiligen Aufsichten und Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Darf die Polizei Gesichter in Echtzeit erkennen?

Grundsätzlich nein (Art. 5 Abs. 1 lit. h AI Act). Nur in engen Ausnahmen (Opfersuche, konkrete Lebensgefahr/Terror, Lokalisierung Verdächtiger bei Katalog-Straftaten) mit vorab erteilter, regelmäßig richterlicher Autorisierung.

Ist Predictive Policing verboten?

Die Risikobewertung einer Person zur Vorhersage der Begehung von Straftaten allein aufgrund von Profiling ist verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. d). Andere Formen fallbezogener Mustererkennung können hochriskant sein (Anhang III Nr. 6).

Gilt zusätzlich das Verfassungsrecht?

Ja. In Deutschland begrenzen Grundgesetz und Polizeirecht der Länder den Einsatz weiter; das BVerfG hat Gesichtserkennung eng eingegrenzt. Ein AI-Act-konformes System kann verfassungsrechtlich unzulässig bleiben.

Bis wann gelten die Hochrisiko-Pflichten bei Justiz-KI?

Ab dem 2. August 2026. Die Art. 5-Verbote gelten bereits seit dem 2. Februar 2025.

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