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KI-Bildgenerierung: Risikoklasse und Pflichten im EU-KI-Recht

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KI-Bildgeneratoren (Text-to-Image wie Midjourney, DALL-E, Stable Diffusion) sind nach Art. 50 Abs. 2 AI Act KI mit BEGRENZTEM RISIKO — kennzeichnungspflichtig, wenn veröffentlicht verbreitete Bilder die Realität abbilden (für Menschen erkennbar + maschinenlesbar). Ausnahme: offenkundig kreative/fiktive Inhalte. Keine Konformitätsbewertung, ab dem 2. August 2026. Der Anbieter stellt die technischen Kennzeichnungsmittel bereit. Überlagert: DSGVO (Verarbeitung personenbezogener Trainings-/Outputdaten), Urheberrecht (Trainingsdaten, Outputs — DSM-Richtlinie Art. 4 TDM mit Opt-out; GPAI-Anbieter müssen eine urheberrechtsbasierte Trainingsdaten-Zusammenfassung nach Art. 53 Abs. 1 lit. d erstellen). Schädliche realitätsabbildende Bilder (z. B. Deepfakes realer Personen) haben zivil-/strafrechtliche Folgen (Persönlichkeitsrecht).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
begrenzt

Begrenztes Risiko und Kennzeichnungspflicht

Art. 50 Abs. 4 verpflichtet Anbieter, dafür zu sorgen, dass veröffentlicht verbreitete KI-Inhalte, die die Realität abbilden (insbesondere Bilder und Videos), für Menschen erkennbar sind; plus maschinenlesbare Kennzeichnung (Abs. 2). Bei Bildgeneratoren bedeutet das: realitätsabbildende Outputs sind zu kennzeichnen; reine fiktive/kreative Bilder fallen nicht unter die Pflicht (offenkundig kreativ). Keine Konformitätsbewertung, keine CE, keine notifizierte Stelle. Die Pflicht ist informationell; Sanktion bei Verstoß bis 7,5 Mio. EUR / 1 % Umsatz (Art. 99 Abs. 5). Praktisch: der Anbieter stellt Metadaten-Watermarking bereit; Plattformen und Nutzer müssen die Kennzeichnung beim Veröffentlichen berücksichtigen. Gültig ab dem 2. August 2026.

urheberrecht

Urheberrecht und Trainingsdaten

Zwei Dimensionen: (1) Trainingsdaten — Bildgeneratoren werden oft auf großen, urheberrechtlich geschützten Bilddatensätzen (LAION, Web-Scraping) trainiert. Die DSM-Richtlinie (Art. 4) erlaubt Text-and-Data-Mining mit Opt-out (Machine-Readable Reservation); Künstler können also dem Mining widersprechen. Der AI Act verlangt von GPAI-Anbietern eine urheberrechtsbasierte Trainingsdaten-Zusammenfassung (Art. 53 Abs. 1 lit. d). (2) Outputs — KI-generierte Bilder sind nach vielen nationalen Rechten mangels menschlicher Schöpfung nicht urheberrechtlich geschützt; können aber urheberrechtsverletzend sein, wenn sie im Stil geschützter Werke/Personen erzeugt werden. Eine klare Dokumentation der Trainingsdatennachweise und der Opt-out-Berücksichtigung schützt im Streitfall.

haftung

Haftung und Persönlichkeitsrecht

Schädliche realitätsabbildende Bilder (z. B. Gesichter echter Personen in kompromittierenden Kontexten, „Deepfake-Pornografie") haben über die Kennzeichnung hinausgehende Rechtsfolgen: allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild (KUG), Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche; Strafrecht (Verleumdung, Betrug, Erpressung, Verbreitung von Bildern in § 184 StGB); Urheberrecht bei Nachahmung geschützter Werke. Die revidierte Produkthaftungsrichtlinie (2024/2853) und die AI Liability Directive erweitern die zivilrechtliche Haftung für KI-Schäden. Anbieter kommerzieller Bildgeneratoren sollten: Opt-out-Respektierung, Inhaltsrichtlinien, Mechanismen gegen missbräuchliche Nutzung (z. B. Gesichterfilter, Minderjährigenschutz), und klare Kennzeichnung implementieren.

Sources

Quellen

Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).

EU AI Office

Europäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.

Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO; maßgeblich für KI-Verarbeitung personenbezogener Daten.

AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)

Future of Life Institute / Konsortium. Breit genutzte inoffiziell-konsolidierte, artikelgenaue Darstellung des AI Act.

European Data Protection Supervisor (EDPS)

EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act und Schnittstelle KI/Datenschutz.

European Data Protection Board (EDPB)

EDPB. Gremium der EU-Datenschutzbehörden mit Leitlinien zur KI-Verarbeitung.

EU AI Pact

Europäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act; Indikator für Markterwartungen.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

BSI. IT-Sicherheitsbehörde Deutschland; relevant für Cybersecurity-Pflichten des AI Act und CRA/NIS2.

Datenschutzkonferenz (DSK)

DSK. Zusammenschluss der deutschen Aufsichtsbehörden; Orientierungshilfen auch zu KI.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI)

BfDI. Bundesweiter Datenschutzbeauftragter Deutschland.

Rat für Künstliche Intelligenz (Österreich)

Bundesministerium AT. Beratendes Gremium und Ministerium für KI-Politik in Österreich.

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

EDÖB / FDPIC. Schweizer Datenschutzbehörde; Bezug zu EU-KI-Recht für die Schweiz.

Cyber Resilience Act (VO (EU) 2024/2847) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Schnittstellen-Rechtsakt zur Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen (KI-relevant).

Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Schnittstellen-Rechtsakt zu IT-Sicherheitsanforderungen für kritische Sektoren.

FAQ

Häufige Fragen

Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?

Realitätsabbildende veröffentlichte Bilder ja (Art. 50 Abs. 4). Offenkundig fiktive/kreative Bilder sind ausgenommen. Keine Konformitätsbewertung, ab 2. Aug. 2026.

Greift Urheberrecht bei Training?

Ja. DSM-Richtlinie Art. 4 erlaubt TDM mit Opt-out. GPAI-Anbieter müssen eine urheberrechtsbasierte Trainingsdaten-Zusammenfassung erstellen (Art. 53 Abs. 1 lit. d). Künstler können widersprechen.

Welche Haftungsrisiken bestehen?

Persönlichkeitsrecht (Unterlassung/Schadensersatz), Strafrecht (Verleumdung, Deepfake-Pornografie § 184 StGB), Urheberrecht. Produkthaftungs-/AI Liability Directive erweitern zivilrechtliche Haftung.

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