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Interne Wissenssuche im Unternehmen: Risikoklasse und Pflichten im EU-KI-Recht

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KI-gestützte interne Wissenssuche (Enterprise Search, RAG auf Firmen-Dokumenten, Chatbot für Mitarbeitende) ist nach dem AI Act in der Regel KI mit MINIMALEM RISIKO — keine Konformitätsbewertung, keine CE, keine AI-Act-Pflichten. Eine Ausnahme: wird die Wissenssuche in Personalentscheidungen (z. B. Kompetenz-Scoring aus E-Mails) eingebettet, kann sie hochriskant nach Anhang III Nr. 4 werden. Überlagert: DSGVO (personenbezogene Dokumente, informationelle Selbstbestimmung von Beschäftigten, Art. 88), Betriebsverfassungsgesetz (Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen § 87 Abs. 1 Nr. 6, Information), Berufsgeheimnisse (Anwalts-/Ärzte-/Steuergeheimnis). Eine transparente, zweckgebundene Wissenssuche mit klarem „keine Leistungsüberwachung"-Zweck ist das praxistaugliche Modell.

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
einordnung

Einordnung: meist minimal

Interne Wissenssuche ist meist KI mit minimalem Risiko. Beispiele: Enterprise Search über Firmen-Wiki/Dokumente, RAG-Chatbot für Mitarbeitende („Wo finde ich die Reisekostenrichtlinie?"), Code-Assistent für Entwickler. Keine Konformitätsbewertung, keine CE, keine AI-Act-Pflicht — die Anwendung fällt unter den weiten Kreis der „minimal-risk"-KI. Wichtig: Art. 2 Abs. 8 und Erwägungsgründe stellen Forschung/Entwicklung und redaktionelle Freiheit nicht behindert. Die Grenze zur Hochrisiko-Einstufung wird nur überschritten, wenn die Wissenssuche in grundrechtsrelevante Entscheidungen eingebettet wird (z. B. Personalvorauswahl, Leistungsbeurteilung).

grenze hochrisiko

Grenze: Hochrisiko bei Personalentscheidungen

Die Grenze zum Hochrisiko (Anhang III Nr. 4) wird überschritten, wenn die interne Wissenssuche in Personalentscheidungen eingebettet ist: z. B. KI, die aus E-Mail-/Chat-Protokollen Kompetenz-/Leistungs-Scores ableitet und diese in Beurteilungen/Beförderungen einfließen; KI-Vorauswahl interner Bewerber; Verhaltens-Tracking der Beschäftigten. In diesen Fällen: volles Pflichtenbündel aus Art. 8–15 spätestens am 2. Dezember 2027 (verschoben durch AI Omnibus 2026), Mitbestimmung (§ 87 BetrVG), Information (Art. 26 Abs. 8). Eine saubere Zweckbindung („Wissenssuche, keine Leistungsüberwachung") und die klare Verhinderung sekundärer Verwendungen schützen vor der versehentlichen Hochrisiko-Einstufung. Die Architektur sollte „nur Wissensabruf" klarstellen.

schnittstellen

Schnittstellen: DSGVO, BetrVG, Berufsgeheimnisse

Überlagert wird die interne Wissenssuche durch mehrere Regime: DSGVO — personenbezogene Dokumente (E-Mails, Personaldaten), informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten (Art. 88), DSFA bei hohem Risiko (z. B. Gesundheitsdaten, Gewerkschaftszugehörigkeit). Betriebsverfassungsgesetz — § 87 Abs. 1 Nr. 6 Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen; § 94/95 Einführung von Leistungs-/Verhaltenskontrollen; § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats. Berufsgeheimnisse — Anwaltsgeheimnis (§ 203 StGB), ärztliche Schweigepflicht, Steuergeheimnis (§ 30 AO); eine Wissenssuche über geheimhaltungsbelastete Dokumente braucht besondere Schutzvorkehrungen. Praktisch: transparente Zweckklärung, Zugriffsrechte, Protokollierung, keine Leistungsableitung, Betriebsrat einbinden. Für viele Unternehmen ist interne Wissenssuche der erste AI-Act-konforme Anwendungsfall.

Sources

Quellen

Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).

EU AI Office

Europäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.

Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO; maßgeblich für KI-Verarbeitung personenbezogener Daten.

AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)

Future of Life Institute / Konsortium. Breit genutzte inoffiziell-konsolidierte, artikelgenaue Darstellung des AI Act.

European Data Protection Supervisor (EDPS)

EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act und Schnittstelle KI/Datenschutz.

European Data Protection Board (EDPB)

EDPB. Gremium der EU-Datenschutzbehörden mit Leitlinien zur KI-Verarbeitung.

EU AI Pact

Europäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act; Indikator für Markterwartungen.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

BSI. IT-Sicherheitsbehörde Deutschland; relevant für Cybersecurity-Pflichten des AI Act und CRA/NIS2.

Datenschutzkonferenz (DSK)

DSK. Zusammenschluss der deutschen Aufsichtsbehörden; Orientierungshilfen auch zu KI.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI)

BfDI. Bundesweiter Datenschutzbeauftragter Deutschland.

Rat für Künstliche Intelligenz (Österreich)

Bundesministerium AT. Beratendes Gremium und Ministerium für KI-Politik in Österreich.

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

EDÖB / FDPIC. Schweizer Datenschutzbehörde; Bezug zu EU-KI-Recht für die Schweiz.

Cyber Resilience Act (VO (EU) 2024/2847) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Schnittstellen-Rechtsakt zur Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen (KI-relevant).

Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Schnittstellen-Rechtsakt zu IT-Sicherheitsanforderungen für kritische Sektoren.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Risikostufe hat interne Wissenssuche?

Meist minimal (keine AI-Act-Pflicht). Hochriskant nur bei Einbettung in Personalentscheidungen (Kompetenz-/Leistungsscoring, Bewerber-Vorauswahl) — Anhang III Nr. 4.

Muss der Betriebsrat einbezogen werden?

Bei technischen Überwachungseinrichtungen ja (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Bei reiner Wissenssuche ohne Leistungsableitung seltener, aber Information ratsam.

Was gilt bei Berufsgeheimnissen?

Anwaltsgeheimnis (§ 203 StGB), ärztliche Schweigepflicht, Steuergeheimnis (§ 30 AO). Wissenssuche über geheimhaltungsbelastete Dokumente braucht besondere Zugriffs-/Schutzvorkehrungen.

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