provisionArticlemaschinenlesbar

Erwägungsgrund 77 Erwägungsgrund 77 (EU Data Act)

MenschMarkdown öffnen

Erwägungsgrund 77 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 77. Zur Bewältigung eines grenzüberschreitenden öffentlichen Notstands oder einer anderen außergewöhnlichen Notwendigkeit können Datenverlangen an Dateninhaber in anderen Mitgliedstaaten als dem der anfragenden öffentlichen Stelle gerichtet werden. In diesem Fall sollte die anfragende öffentliche Stelle die zuständige Behörde des Mitgliedstaats unterrichten, in dem der Dateninhaber niedergelassen ist, damit diese das Verlangen anhand der in der vorliegenden Verordnung festgelegt… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_77/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Zur Bewältigung eines grenzüberschreitenden öffentlichen Notstands oder einer anderen außergewöhnlichen Notwendigkeit können Datenverlangen an Dateninhaber in anderen Mitgliedstaaten als dem der anfragenden öffentlichen Stelle gerichtet werden. In diesem Fall sollte die anfragende öffentliche Stelle die zuständige Behörde des Mitgliedstaats unterrichten, in dem der Dateninhaber niedergelassen ist, damit diese das Verlangen anhand der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Kriterien prüfen kann. Dies sollte auch für Verlangen der Kommission, der Europäischen Zentralbank oder einer Einrichtung der Union gelten. Falls personenbezogene Daten verlangt werden, sollte die öffentliche Stelle die für die Überwachung der Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 zuständige Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat, in dem die öffentliche Stelle niedergelassen ist, informieren. Die betreffende zuständige Behörde sollte befugt sein, die öffentliche Stelle, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder die Einrichtung der Union darauf hinzuweisen, dass sie mit den öffentlichen Stellen des Mitgliedstaats zusammenarbeiten muss, in dem der Dateninhaber niedergelassen ist, um den Verwaltungsaufwand für den Dateninhaber zu minimieren. Hat die zuständige Behörde hinsichtlich der Vereinbarkeit des Verlangens mit dieser Verordnung triftige Einwände, so sollte sie das Verlangen der öffentlichen Stelle, der Kommission, der Europäischen Zentralbank oder der Einrichtung der Union ablehnen, die diesen Einwänden ihrerseits Rechnung tragen sollte, bevor sie weitere Maßnahmen – einschließlich der erneuten Einreichung des Verlangens – ergreift.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

Passende Artikel

Art. 22 Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

← Erwägungsgrund 76

Erwägungsgrund 78 →

Alle Erwägungsgründe

Fehler melden

status

Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

quellen

Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_77/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/77/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 77?

Erwägungsgrund 77 (EU Data Act) regelt: Zur Bewältigung eines grenzüberschreitenden öffentlichen Notstands oder einer anderen außergewöhnlichen Notwendigkeit können Datenverlangen an Dateninhaber in anderen Mitgliedstaaten als dem der anfragenden öffentlichen Stelle gerichtet werden. In diesem Fall sollte die anfragende öffentliche Stelle die zuständige Behörde des Mitgliedstaats unterrichten, in dem der Dateninhaber niedergelassen ist, damit diese das Verlangen anhand der in der vorliegenden Verordnung festgelegt…

Ist Erwägungsgrund 77 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_77/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/77/).

KI-Compliance umsetzen

Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?

Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.

Jetzt beraten lassen
Related