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Erwägungsgrund 105 Erwägungsgrund 105 (EU Data Act)

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Erwägungsgrund 105 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 105. Zum Nachweis, dass die wesentlichen Anforderungen dieser Verordnung erfüllt sind, sollte der Anbieter eines intelligenten Vertrags – oder in dessen Ermangelung die Person, deren gewerbliche, geschäftliche oder berufliche Tätigkeit die Einführung intelligenter Verträge für Andere im Zusammenhang mit der Durchführung einer Vereinbarung oder Teilen davon über die Bereitstellung von Daten im Kontext der vorliegenden Verordnung beinhaltet, – eine Konformitätsbewertung durchführen… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_105/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Zum Nachweis, dass die wesentlichen Anforderungen dieser Verordnung erfüllt sind, sollte der Anbieter eines intelligenten Vertrags – oder in dessen Ermangelung die Person, deren gewerbliche, geschäftliche oder berufliche Tätigkeit die Einführung intelligenter Verträge für Andere im Zusammenhang mit der Durchführung einer Vereinbarung oder Teilen davon über die Bereitstellung von Daten im Kontext der vorliegenden Verordnung beinhaltet, – eine Konformitätsbewertung durchführen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Diese Konformitätsbewertung sollte den allgemeinen Grundsätzen nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und dem Beschluss (EG) Nr. 768/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_105/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/105/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 105?

Erwägungsgrund 105 (EU Data Act) regelt: Zum Nachweis, dass die wesentlichen Anforderungen dieser Verordnung erfüllt sind, sollte der Anbieter eines intelligenten Vertrags – oder in dessen Ermangelung die Person, deren gewerbliche, geschäftliche oder berufliche Tätigkeit die Einführung intelligenter Verträge für Andere im Zusammenhang mit der Durchführung einer Vereinbarung oder Teilen davon über die Bereitstellung von Daten im Kontext der vorliegenden Verordnung beinhaltet, – eine Konformitätsbewertung durchführen…

Ist Erwägungsgrund 105 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_105/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/105/).

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