Erwägungsgrund 5 Erwägungsgrund 5 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 5 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 5. Gleichzeitig kann KI je nach den Umständen ihrer spezifischen Anwendung, Nutzung und dem Stand der technologischen Entwicklung Risiken und Schäden für öffentliche Interessen und Grundrechte verursachen, die durch das Unionsrecht geschützt sind. Ein solcher Schaden kann materiell oder immateriell sein, einschließlich physischer, psychologischer, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Schäden. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_5/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Gleichzeitig kann KI je nach den Umständen ihrer spezifischen Anwendung, Nutzung und dem Stand der technologischen Entwicklung Risiken und Schäden für öffentliche Interessen und Grundrechte verursachen, die durch das Unionsrecht geschützt sind. Ein solcher Schaden kann materiell oder immateriell sein, einschließlich physischer, psychologischer, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Schäden.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_5/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/5/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 5?
Erwägungsgrund 5 (EU AI Act) regelt: Gleichzeitig kann KI je nach den Umständen ihrer spezifischen Anwendung, Nutzung und dem Stand der technologischen Entwicklung Risiken und Schäden für öffentliche Interessen und Grundrechte verursachen, die durch das Unionsrecht geschützt sind. Ein solcher Schaden kann materiell oder immateriell sein, einschließlich physischer, psychologischer, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Schäden.
Ist Erwägungsgrund 5 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_5/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/5/).
Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?
Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.