Erwägungsgrund 130 Erwägungsgrund 130 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 130 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 130. Unter bestimmten Bedingungen kann die rasche Verfügbarkeit innovativer Technologien für die Gesundheit und Sicherheit von Personen, den Schutz der Umwelt und des Klimas sowie für die Gesellschaft insgesamt entscheidend sein. Es ist daher angemessen, dass die Marktüberwachungsbehörden ausnahmsweise das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von KI-Systemen, die keiner Konformitätsbewertung unterzogen wurden, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder des Schutzes von Lebe… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_130/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Unter bestimmten Bedingungen kann die rasche Verfügbarkeit innovativer Technologien für die Gesundheit und Sicherheit von Personen, den Schutz der Umwelt und des Klimas sowie für die Gesellschaft insgesamt entscheidend sein. Es ist daher angemessen, dass die Marktüberwachungsbehörden ausnahmsweise das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von KI-Systemen, die keiner Konformitätsbewertung unterzogen wurden, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder des Schutzes von Leben und Gesundheit natürlicher Personen, des Umweltschutzes und des Schutzes wichtiger Industrie- und Infrastruktureinrichtungen genehmigen können. In hinreichend begründeten Fällen, wie in dieser Verordnung vorgesehen, können Strafverfolgungs- oder Katastrophenschutzbehörden ein bestimmtes AI-System mit hohem Risiko ohne Genehmigung der Marktüberwachungsbehörde in Betrieb nehmen, sofern eine solche Genehmigung während oder nach der Verwendung ohne unangemessene Verzögerung beantragt wird.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_130/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/130/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 130?
Erwägungsgrund 130 (EU AI Act) regelt: Unter bestimmten Bedingungen kann die rasche Verfügbarkeit innovativer Technologien für die Gesundheit und Sicherheit von Personen, den Schutz der Umwelt und des Klimas sowie für die Gesellschaft insgesamt entscheidend sein. Es ist daher angemessen, dass die Marktüberwachungsbehörden ausnahmsweise das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von KI-Systemen, die keiner Konformitätsbewertung unterzogen wurden, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder des Schutzes von Lebe…
Ist Erwägungsgrund 130 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_130/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/130/).
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