Erwägungsgrund 112 Erwägungsgrund 112 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 112 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 112. Außerdem muss ein Verfahren für die Einstufung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit systemischen Risiken festgelegt werden. Bei einem KI-Modell für allgemeine Zwecke, das den geltenden Schwellenwert für hochwirksame Fähigkeiten erreicht, sollte davon ausgegangen werden, dass es sich um ein KI-Modell für allgemeine Zwecke mit Systemrisiken handelt. Der Anbieter sollte das KI-Büro spätestens zwei Wochen, nachdem die Anforderungen erfüllt wurden oder bekannt wurde, dass ei… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_112/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Außerdem muss ein Verfahren für die Einstufung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit systemischen Risiken festgelegt werden. Bei einem KI-Modell für allgemeine Zwecke, das den geltenden Schwellenwert für hochwirksame Fähigkeiten erreicht, sollte davon ausgegangen werden, dass es sich um ein KI-Modell für allgemeine Zwecke mit Systemrisiken handelt. Der Anbieter sollte das KI-Büro spätestens zwei Wochen, nachdem die Anforderungen erfüllt wurden oder bekannt wurde, dass ein KI-Allzweckmodell die Anforderungen erfüllen wird, die zu der Vermutung führen, benachrichtigen. Dies ist insbesondere in Bezug auf den Schwellenwert für Gleitkommaoperationen von Bedeutung, da die Ausbildung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke eine beträchtliche Planung erfordert, die auch die Zuweisung von Rechenressourcen im Vorfeld einschließt, so dass die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke wissen können, ob ihr Modell den Schwellenwert erfüllen wird, bevor die Ausbildung abgeschlossen ist. Im Rahmen dieser Meldung sollte der Anbieter nachweisen können, dass ein KI-Modell für allgemeine Zwecke aufgrund seiner besonderen Merkmale ausnahmsweise keine systemischen Risiken birgt und daher nicht als KI-Modell für allgemeine Zwecke mit systemischen Risiken eingestuft werden sollte. Diese Informationen sind für das KI-Büro wertvoll, um das Inverkehrbringen von KI-Modellen mit systemischen Risiken zu antizipieren, und die Anbieter können frühzeitig mit dem KI-Büro in Kontakt treten. Diese Informationen sind besonders wichtig in Bezug auf KI-Modelle für allgemeine Zwecke, die als Open-Source-Modell veröffentlicht werden sollen, da es nach der Veröffentlichung des Open-Source-Modells schwieriger sein kann, die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung umzusetzen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_112/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/112/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 112?
Erwägungsgrund 112 (EU AI Act) regelt: Außerdem muss ein Verfahren für die Einstufung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit systemischen Risiken festgelegt werden. Bei einem KI-Modell für allgemeine Zwecke, das den geltenden Schwellenwert für hochwirksame Fähigkeiten erreicht, sollte davon ausgegangen werden, dass es sich um ein KI-Modell für allgemeine Zwecke mit Systemrisiken handelt. Der Anbieter sollte das KI-Büro spätestens zwei Wochen, nachdem die Anforderungen erfüllt wurden oder bekannt wurde, dass ei…
Ist Erwägungsgrund 112 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_112/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/112/).
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