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Art. 90 Warnungen vor systemischen Risiken durch das Wissenschaftliche Gremium (EU AI Act)

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Art. 90 (EU AI Act, Artikel) — Warnungen vor systemischen Risiken durch das Wissenschaftliche Gremium. 1. Das Wissenschaftliche Gremium kann eine qualifizierte Warnmeldung an das AI-Büro übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass: (a) ein allgemeines KI-Modell ein konkretes, identifizierbares Risiko auf Unionsebene darstellt; oder, (b) ein KI-Modell für allgemeine Zwecke erfüllt die in Artikel 51 genannten Bedingungen. 2. Bei einer solchen qualifizierten Ausschreibung kann die Kommission über das AI-Büro und nach Unterrichtung des Ausschusses die in diesem Abschnitt… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_90/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

1. Das Wissenschaftliche Gremium kann eine qualifizierte Warnmeldung an das AI-Büro übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass:

(a) ein allgemeines KI-Modell ein konkretes, identifizierbares Risiko auf Unionsebene darstellt; oder,

(b) ein KI-Modell für allgemeine Zwecke erfüllt die in Artikel 51 genannten Bedingungen.

2. Bei einer solchen qualifizierten Ausschreibung kann die Kommission über das AI-Büro und nach Unterrichtung des Ausschusses die in diesem Abschnitt vorgesehenen Befugnisse zur Beurteilung der Angelegenheit ausüben. Das AI-Büro unterrichtet den Ausschuss über jede Maßnahme nach den Artikeln 91 bis 94 .

3. Eine qualifizierte Ausschreibung muss hinreichend begründet sein und mindestens folgende Angaben enthalten

(a) die Kontaktstelle des Anbieters des KI-Allzweckmodells für das betreffende systemische Risiko;

(b) eine Beschreibung des relevanten Sachverhalts und der Gründe für die Ausschreibung durch das wissenschaftliche Gremium;

(c) alle sonstigen Informationen, die das Wissenschaftliche Gremium für sachdienlich hält, gegebenenfalls auch Informationen, die es aus eigener Initiative eingeholt hat.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_90/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/90/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 90?

Art. 90 (EU AI Act) regelt: 1. Das Wissenschaftliche Gremium kann eine qualifizierte Warnmeldung an das AI-Büro übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass: (a) ein allgemeines KI-Modell ein konkretes, identifizierbares Risiko auf Unionsebene darstellt; oder, (b) ein KI-Modell für allgemeine Zwecke erfüllt die in Artikel 51 genannten Bedingungen. 2. Bei einer solchen qualifizierten Ausschreibung kann die Kommission über das AI-Büro und nach Unterrichtung des Ausschusses die in diesem Abschnitt…

Ist Art. 90 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_90/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/90/).

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