Art. 90 Warnungen vor systemischen Risiken durch das Wissenschaftliche Gremium (EU AI Act)
Art. 90 (EU AI Act, Artikel) — Warnungen vor systemischen Risiken durch das Wissenschaftliche Gremium. 1. Das Wissenschaftliche Gremium kann eine qualifizierte Warnmeldung an das AI-Büro übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass: (a) ein allgemeines KI-Modell ein konkretes, identifizierbares Risiko auf Unionsebene darstellt; oder, (b) ein KI-Modell für allgemeine Zwecke erfüllt die in Artikel 51 genannten Bedingungen. 2. Bei einer solchen qualifizierten Ausschreibung kann die Kommission über das AI-Büro und nach Unterrichtung des Ausschusses die in diesem Abschnitt… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_90/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
1. Das Wissenschaftliche Gremium kann eine qualifizierte Warnmeldung an das AI-Büro übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass:
(a) ein allgemeines KI-Modell ein konkretes, identifizierbares Risiko auf Unionsebene darstellt; oder,
(b) ein KI-Modell für allgemeine Zwecke erfüllt die in Artikel 51 genannten Bedingungen.
2. Bei einer solchen qualifizierten Ausschreibung kann die Kommission über das AI-Büro und nach Unterrichtung des Ausschusses die in diesem Abschnitt vorgesehenen Befugnisse zur Beurteilung der Angelegenheit ausüben. Das AI-Büro unterrichtet den Ausschuss über jede Maßnahme nach den Artikeln 91 bis 94 .
3. Eine qualifizierte Ausschreibung muss hinreichend begründet sein und mindestens folgende Angaben enthalten
(a) die Kontaktstelle des Anbieters des KI-Allzweckmodells für das betreffende systemische Risiko;
(b) eine Beschreibung des relevanten Sachverhalts und der Gründe für die Ausschreibung durch das wissenschaftliche Gremium;
(c) alle sonstigen Informationen, die das Wissenschaftliche Gremium für sachdienlich hält, gegebenenfalls auch Informationen, die es aus eigener Initiative eingeholt hat.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_90/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/90/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Art. 90?
Art. 90 (EU AI Act) regelt: 1. Das Wissenschaftliche Gremium kann eine qualifizierte Warnmeldung an das AI-Büro übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass: (a) ein allgemeines KI-Modell ein konkretes, identifizierbares Risiko auf Unionsebene darstellt; oder, (b) ein KI-Modell für allgemeine Zwecke erfüllt die in Artikel 51 genannten Bedingungen. 2. Bei einer solchen qualifizierten Ausschreibung kann die Kommission über das AI-Büro und nach Unterrichtung des Ausschusses die in diesem Abschnitt…
Ist Art. 90 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_90/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/90/).
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