provisionArticlemaschinenlesbar

Art. 83 Formale Nichteinhaltung (EU AI Act)

MenschMarkdown öffnen

Art. 83 (EU AI Act, Artikel) — Formale Nichteinhaltung. 1. Gelangt die Marktüberwachungsbehörde eines Mitgliedstaats zu einer der folgenden Feststellungen, so fordert sie den betreffenden Dienstleistungserbringer auf, die betreffende Nichtkonformität innerhalb einer von ihr gesetzten Frist abzustellen: (a) Die CE-Kennzeichnung wurde unter Verstoß gegen Artikel 48 angebracht; (b) die CE-Kennzeichnung nicht angebracht wurde; (c) die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 nicht ausgestellt wurde; (d) die EU-Konformitätserklärung… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_83/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

1. Gelangt die Marktüberwachungsbehörde eines Mitgliedstaats zu einer der folgenden Feststellungen, so fordert sie den betreffenden Dienstleistungserbringer auf, die betreffende Nichtkonformität innerhalb einer von ihr gesetzten Frist abzustellen:

(a) Die CE-Kennzeichnung wurde unter Verstoß gegen Artikel 48 angebracht;

(b) die CE-Kennzeichnung nicht angebracht wurde;

(c) die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 nicht ausgestellt wurde;

(d) die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde;

(e) die Registrierung in der EU-Datenbank gemäß Artikel 71 nicht erfolgt ist;

(f) gegebenenfalls wurde kein Bevollmächtigter ernannt;

(g) Es sind keine technischen Unterlagen verfügbar.

2. (2) Besteht die Nichtkonformität gemäß Absatz 1 weiter, trifft die Marktüberwachungsbehörde des betreffenden Mitgliedstaats geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen, um die Bereitstellung des Hochrisiko-VI-Systems auf dem Markt zu beschränken oder zu untersagen oder um zu gewährleisten, dass es unverzüglich zurückgerufen oder vom Markt genommen wird.

status

Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

quellen

Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_83/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/83/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 83?

Art. 83 (EU AI Act) regelt: 1. Gelangt die Marktüberwachungsbehörde eines Mitgliedstaats zu einer der folgenden Feststellungen, so fordert sie den betreffenden Dienstleistungserbringer auf, die betreffende Nichtkonformität innerhalb einer von ihr gesetzten Frist abzustellen: (a) Die CE-Kennzeichnung wurde unter Verstoß gegen Artikel 48 angebracht; (b) die CE-Kennzeichnung nicht angebracht wurde; (c) die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 nicht ausgestellt wurde; (d) die EU-Konformitätserklärung…

Ist Art. 83 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_83/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/83/).

KI-Compliance umsetzen

Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?

Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.

Jetzt beraten lassen
Related