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Erwägungsgrund 61 Erwägungsgrund 61 (EU Data Act)

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Erwägungsgrund 61 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 61. Kriterien für die Ermittlung missbräuchlicher Vertragsklauseln sollten nur auf überzogene Vertragsklauseln angewandt werden, bei denen eine stärkere Verhandlungsposition missbraucht wurde. Die überwiegende Mehrheit der Vertragsklauseln, die für eine Partei wirtschaftlich günstiger sind als für die andere, einschließlich derjenigen, die in Verträgen zwischen Unternehmen üblich sind, sind ein normaler Ausdruck des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und gelten weiterhin. Für die… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_61/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Kriterien für die Ermittlung missbräuchlicher Vertragsklauseln sollten nur auf überzogene Vertragsklauseln angewandt werden, bei denen eine stärkere Verhandlungsposition missbraucht wurde. Die überwiegende Mehrheit der Vertragsklauseln, die für eine Partei wirtschaftlich günstiger sind als für die andere, einschließlich derjenigen, die in Verträgen zwischen Unternehmen üblich sind, sind ein normaler Ausdruck des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und gelten weiterhin. Für die Zwecke dieser Verordnung würde eine grobe Abweichung von der guten Geschäftspraxis unter anderem bedeuten, dass die Partei, der die Bedingung einseitig auferlegt wurde, in ihrer Fähigkeit, ihr berechtigtes geschäftliches Interesse an den betreffenden Daten zu schützen, objektiv beeinträchtigt wird.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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Art. 13 Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_61/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/61/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 61?

Erwägungsgrund 61 (EU Data Act) regelt: Kriterien für die Ermittlung missbräuchlicher Vertragsklauseln sollten nur auf überzogene Vertragsklauseln angewandt werden, bei denen eine stärkere Verhandlungsposition missbraucht wurde. Die überwiegende Mehrheit der Vertragsklauseln, die für eine Partei wirtschaftlich günstiger sind als für die andere, einschließlich derjenigen, die in Verträgen zwischen Unternehmen üblich sind, sind ein normaler Ausdruck des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und gelten weiterhin. Für die…

Ist Erwägungsgrund 61 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_61/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/61/).

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