Erwägungsgrund 58 Erwägungsgrund 58 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 58 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 58. Wenn sich eine Partei in einer stärkeren Verhandlungsposition befindet, besteht die Gefahr, dass sie diese Position bei Verhandlungen über den Zugang zu Daten zum Nachteil der anderen Vertragspartei ausnutzen könnte, mit dem Ergebnis, dass der Zugang zu Daten wirtschaftlich weniger tragfähig und bisweilen untragbar ist. Solche vertraglichen Ungleichgewichte schaden allen Unternehmen, die nicht wirklich in der Lage sind, die Bedingungen für den Zugang zu Daten auszuhandeln, u… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_58/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Wenn sich eine Partei in einer stärkeren Verhandlungsposition befindet, besteht die Gefahr, dass sie diese Position bei Verhandlungen über den Zugang zu Daten zum Nachteil der anderen Vertragspartei ausnutzen könnte, mit dem Ergebnis, dass der Zugang zu Daten wirtschaftlich weniger tragfähig und bisweilen untragbar ist. Solche vertraglichen Ungleichgewichte schaden allen Unternehmen, die nicht wirklich in der Lage sind, die Bedingungen für den Zugang zu Daten auszuhandeln, und die unter Umständen keine andere Wahl haben, als nicht verhandelbare Vertragsklauseln zu akzeptieren. Daher sollten missbräuchliche Vertragsklauseln in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung oder die Haftung und Rechtsbehelfe bei Verletzung oder Beendigung datenbezogener Pflichten für Unternehmen nicht bindend sein, wenn diese Bedingungen diesen Unternehmen einseitig auferlegt wurden.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
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Art. 13 Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_58/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/58/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 58?
Erwägungsgrund 58 (EU Data Act) regelt: Wenn sich eine Partei in einer stärkeren Verhandlungsposition befindet, besteht die Gefahr, dass sie diese Position bei Verhandlungen über den Zugang zu Daten zum Nachteil der anderen Vertragspartei ausnutzen könnte, mit dem Ergebnis, dass der Zugang zu Daten wirtschaftlich weniger tragfähig und bisweilen untragbar ist. Solche vertraglichen Ungleichgewichte schaden allen Unternehmen, die nicht wirklich in der Lage sind, die Bedingungen für den Zugang zu Daten auszuhandeln, u…
Ist Erwägungsgrund 58 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_58/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/58/).
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