Erwägungsgrund 55 Erwägungsgrund 55 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 55 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 55. Um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Streitbeilegungsstellen die von der Kommission zu entwickelnden und zu empfehlenden unverbindlichen Mustervertragsklauseln sowie Unionsrecht oder nationales Recht zur Festlegung der Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten oder Leitlinien der einschlägigen Fachbehörden für die Anwendung dieses Rechts berücksichtigen. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende A… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_55/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Streitbeilegungsstellen die von der Kommission zu entwickelnden und zu empfehlenden unverbindlichen Mustervertragsklauseln sowie Unionsrecht oder nationales Recht zur Festlegung der Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten oder Leitlinien der einschlägigen Fachbehörden für die Anwendung dieses Rechts berücksichtigen.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_55/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/55/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 55?
Erwägungsgrund 55 (EU Data Act) regelt: Um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Streitbeilegungsstellen die von der Kommission zu entwickelnden und zu empfehlenden unverbindlichen Mustervertragsklauseln sowie Unionsrecht oder nationales Recht zur Festlegung der Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten oder Leitlinien der einschlägigen Fachbehörden für die Anwendung dieses Rechts berücksichtigen. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende A…
Ist Erwägungsgrund 55 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_55/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/55/).
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