Erwägungsgrund 50 Erwägungsgrund 50 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 50 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 50. In hinreichend begründeten Fällen, auch wenn es notwendig ist, die Beteiligung der Verbraucher und den Wettbewerb zu gewährleisten oder Innovationen auf bestimmten Märkten zu fördern, kann Unionsrecht oder in nationalem Recht, das im Einklang mit Unionsrecht erlassen wurde, eine festgelegte Gegenleistung für die Bereitstellung bestimmter Arten von Daten vorgeschrieben werden. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende Artikel Art. 9 Gege… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_50/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
In hinreichend begründeten Fällen, auch wenn es notwendig ist, die Beteiligung der Verbraucher und den Wettbewerb zu gewährleisten oder Innovationen auf bestimmten Märkten zu fördern, kann Unionsrecht oder in nationalem Recht, das im Einklang mit Unionsrecht erlassen wurde, eine festgelegte Gegenleistung für die Bereitstellung bestimmter Arten von Daten vorgeschrieben werden.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
Passende Artikel
Art. 9 Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_50/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/50/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 50?
Erwägungsgrund 50 (EU Data Act) regelt: In hinreichend begründeten Fällen, auch wenn es notwendig ist, die Beteiligung der Verbraucher und den Wettbewerb zu gewährleisten oder Innovationen auf bestimmten Märkten zu fördern, kann Unionsrecht oder in nationalem Recht, das im Einklang mit Unionsrecht erlassen wurde, eine festgelegte Gegenleistung für die Bereitstellung bestimmter Arten von Daten vorgeschrieben werden. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende Artikel Art. 9 Gege…
Ist Erwägungsgrund 50 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_50/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/50/).
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