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Erwägungsgrund 16 Erwägungsgrund 16 (EU Data Act)

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Erwägungsgrund 16 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 16. Diese Verordnung ermöglicht es Nutzern vernetzter Produkte, Folgemarkt-Dienste, Nebendienste und sonstige Dienste zu nutzen, die auf Daten basieren, die von in diese Produkte eingebetteten Sensoren erhoben werden, wobei die Erhebung dieser Daten von potenziellem Nutzen für die Verbesserung der Leistung der vernetzten Produkte ist. Es ist wichtig, einerseits die Märkte für die Bereitstellung solcher mit Sensoren ausgestatteter vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_16/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Diese Verordnung ermöglicht es Nutzern vernetzter Produkte, Folgemarkt-Dienste, Nebendienste und sonstige Dienste zu nutzen, die auf Daten basieren, die von in diese Produkte eingebetteten Sensoren erhoben werden, wobei die Erhebung dieser Daten von potenziellem Nutzen für die Verbesserung der Leistung der vernetzten Produkte ist. Es ist wichtig, einerseits die Märkte für die Bereitstellung solcher mit Sensoren ausgestatteter vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste und andererseits die Märkte für nicht verwandte Software und Inhalte wie Text-, Audio- oder audiovisuelle Inhalte, die häufig Rechten des geistigen Eigentums unterliegen, voneinander abzugrenzen. Daher sollten Daten, die von solchen mit Sensoren ausgestatteten vernetzten Produkten generiert werden, wenn ihre Nutzer Inhalte – unter anderem zur Nutzung durch einen Online-Dienst – aufzeichnen, übermitteln, anzeigen lassen oder abspielen, sowie die Inhalte selbst, die häufig Rechten des geistigen Eigentums unterliegen, nicht unter diese Verordnung fallen. Diese Verordnung sollte auch nicht für Daten gelten, die von dem vernetzten Produkt für die Zwecke der Speicherung oder Verarbeitung im Namen anderer Parteien, die keine Nutzer sind, erlangt oder generiert wurden oder auf die über das vernetzte Produkt zugegriffen wurde oder die an es übermittelt wurden, wie es etwa bei Servern oder Cloud-Infrastrukturen, die von ihren Eigentümern ausschließlich im Auftrag Dritter betrieben werden, unter anderem zur Nutzung durch einen Online-Dienst, der Fall sein kann.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_16/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/16/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 16?

Erwägungsgrund 16 (EU Data Act) regelt: Diese Verordnung ermöglicht es Nutzern vernetzter Produkte, Folgemarkt-Dienste, Nebendienste und sonstige Dienste zu nutzen, die auf Daten basieren, die von in diese Produkte eingebetteten Sensoren erhoben werden, wobei die Erhebung dieser Daten von potenziellem Nutzen für die Verbesserung der Leistung der vernetzten Produkte ist. Es ist wichtig, einerseits die Märkte für die Bereitstellung solcher mit Sensoren ausgestatteter vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste…

Ist Erwägungsgrund 16 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_16/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/16/).

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