Erwägungsgrund 12 Erwägungsgrund 12 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 12 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 12. Diese Verordnung ergänzt das Unionsrecht zur Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, insbesondere die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates, und lässt es unberührt. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende Artikel Art. 1 Gegenstand und Anwendungsbereich ← Erwägungsgrund 11 Erwägungsgrund 13 → Alle Erwägungsgründe Fehler melden Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_12/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Diese Verordnung ergänzt das Unionsrecht zur Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, insbesondere die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates, und lässt es unberührt.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
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Art. 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_12/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/12/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 12?
Erwägungsgrund 12 (EU Data Act) regelt: Diese Verordnung ergänzt das Unionsrecht zur Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, insbesondere die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates, und lässt es unberührt. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende Artikel Art. 1 Gegenstand und Anwendungsbereich ← Erwägungsgrund 11 Erwägungsgrund 13 → Alle Erwägungsgründe Fehler melden
Ist Erwägungsgrund 12 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_12/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/12/).
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