Erwägungsgrund 110 Erwägungsgrund 110 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 110 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 110. Der EDIB sollte die Kommission bei der Koordinierung der nationalen Verfahren und Strategien zu den unter diese Verordnung fallenden Themen sowie bei der Verwirklichung ihrer Ziele in Bezug auf die technische Normung zur Verbesserung der Interoperabilität beraten und unterstützen. Er sollte auch eine Schlüsselrolle übernehmen, wenn es darum geht, zwischen den zuständigen Behörden umfassende Gespräche über die Anwendung und Durchsetzung der vorliegenden Verordnung auf den Weg… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_110/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Der EDIB sollte die Kommission bei der Koordinierung der nationalen Verfahren und Strategien zu den unter diese Verordnung fallenden Themen sowie bei der Verwirklichung ihrer Ziele in Bezug auf die technische Normung zur Verbesserung der Interoperabilität beraten und unterstützen. Er sollte auch eine Schlüsselrolle übernehmen, wenn es darum geht, zwischen den zuständigen Behörden umfassende Gespräche über die Anwendung und Durchsetzung der vorliegenden Verordnung auf den Weg zu bringen. Der betreffende Informationsaustausch soll den wirksamen Zugang zur Justiz sowie die Durchsetzung und justizielle Zusammenarbeit in der gesamten Union verbessern. Neben anderen Aufgaben sollten die zuständigen Behörden den EDIB als Plattform für die Bewertung, Koordinierung und Annahme von Empfehlungen zur Festlegung von Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung nutzen. Er sollte es den zuständigen Behörden ermöglichen, mit Unterstützung der Kommission einen optimalen Ansatz für die Festlegung und Verhängung solcher Sanktionen abzustimmen. Dieser Ansatz verhindert eine Fragmentierung und räumt den Mitgliedstaaten gleichzeitig Flexibilität ein, und er sollte zu wirksamen Empfehlungen führen, die die einheitliche Anwendung dieser Verordnung unterstützen. Außerdem sollte dem EDIB bei den Normungsverfahren und der Annahme gemeinsamer Spezifikationen im Wege von Durchführungsrechtsakten und bei der Annahme delegierter Rechtsakte zur Einführung eines Überwachungsmechanismus für die von den Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten erhobenen Wechselentgelte und zur weiteren Präzisierung der wesentlichen Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie an die gemeinsamen europäischen Datenräume eine beratende Rolle zukommen. Ferner sollte er die Kommission bei der Annahme der Leitlinien zur Festlegung von Interoperabilitätsspezifikationen für das Funktionieren der gemeinsamen europäischen Datenräume beraten und unterstützen.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_110/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/110/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 110?
Erwägungsgrund 110 (EU Data Act) regelt: Der EDIB sollte die Kommission bei der Koordinierung der nationalen Verfahren und Strategien zu den unter diese Verordnung fallenden Themen sowie bei der Verwirklichung ihrer Ziele in Bezug auf die technische Normung zur Verbesserung der Interoperabilität beraten und unterstützen. Er sollte auch eine Schlüsselrolle übernehmen, wenn es darum geht, zwischen den zuständigen Behörden umfassende Gespräche über die Anwendung und Durchsetzung der vorliegenden Verordnung auf den Weg…
Ist Erwägungsgrund 110 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_110/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/110/).
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