provisionArticlemaschinenlesbar

Erwägungsgrund 109 Erwägungsgrund 109 (EU Data Act)

MenschMarkdown öffnen

Erwägungsgrund 109 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 109. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass für Verstöße gegen die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten Sanktionen gelten. Solche Sanktionen könnten finanzielle Sanktionen, Verwarnungen, Verweise oder Anordnungen, die Geschäftspraxis mit den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, einschließen. Die von den Mitgliedstaaten festgelegten Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und den Empfehlungen des E… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_109/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass für Verstöße gegen die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten Sanktionen gelten. Solche Sanktionen könnten finanzielle Sanktionen, Verwarnungen, Verweise oder Anordnungen, die Geschäftspraxis mit den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, einschließen. Die von den Mitgliedstaaten festgelegten Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und den Empfehlungen des EDIB Rechnung tragen und somit dazu beitragen, dass bei der Festlegung und Anwendung von Sanktionen ein Höchstmaß an Kohärenz erreicht wird. Die zuständigen Behörden sollten gegebenenfalls einstweilige Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen eines mutmaßlichen Verstoßes zu begrenzen, solange die Untersuchung dieses Verstoßes noch nicht abgeschlossen ist. Dabei sollten sie unter anderem Art, Schwere, Ausmaß und Dauer der Pflichtverletzung im Hinblick auf das betreffende öffentliche Interesse, den Umfang und die Art der ausgeübten Tätigkeiten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit de verstoßenden Partei berücksichtigen. Sie sollten auch berücksichtigen, ob der Rechtsverletzer seinen Pflichten aus dieser Verordnung systematisch oder wiederholt nicht nachkommt. Um die Einhaltung des Grundsatzes ne bis in idem zu gewährleisten und insbesondere zu vermeiden, dass ein und derselbe Verstoß gegen die Pflichten aus dieser Verordnung mehr als einmal geahndet wird, sollte ein Mitgliedstaat, der beabsichtigt, seine Zuständigkeit in Bezug auf eine verstoßende Partei auszuüben, die nicht in der Union niedergelassen ist und keinen Vertreter in der Union benannt hat, unverzüglich alle Datenkoordinatoren und die Kommission unterrichten.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

Passende Artikel

Art. 40 Sanktionen

← Erwägungsgrund 108

Erwägungsgrund 110 →

Alle Erwägungsgründe

Fehler melden

status

Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

quellen

Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_109/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/109/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 109?

Erwägungsgrund 109 (EU Data Act) regelt: Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass für Verstöße gegen die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten Sanktionen gelten. Solche Sanktionen könnten finanzielle Sanktionen, Verwarnungen, Verweise oder Anordnungen, die Geschäftspraxis mit den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, einschließen. Die von den Mitgliedstaaten festgelegten Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und den Empfehlungen des E…

Ist Erwägungsgrund 109 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_109/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/109/).

KI-Compliance umsetzen

Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?

Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.

Jetzt beraten lassen
Related