Erwägungsgrund 89 Erwägungsgrund 89 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 89 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 89. Dritte, die der Öffentlichkeit andere Werkzeuge, Dienste, Verfahren oder KI-Komponenten als KI-Modelle für allgemeine Zwecke zugänglich machen, sollten nicht verpflichtet werden, Anforderungen einzuhalten, die auf die Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette abzielen, insbesondere gegenüber dem Anbieter, der sie verwendet oder integriert hat, wenn diese Werkzeuge, Dienste, Verfahren oder KI-Komponenten unter einer freien und quelloffenen Lizenz zugänglich gema… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_89/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Dritte, die der Öffentlichkeit andere Werkzeuge, Dienste, Verfahren oder KI-Komponenten als KI-Modelle für allgemeine Zwecke zugänglich machen, sollten nicht verpflichtet werden, Anforderungen einzuhalten, die auf die Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette abzielen, insbesondere gegenüber dem Anbieter, der sie verwendet oder integriert hat, wenn diese Werkzeuge, Dienste, Verfahren oder KI-Komponenten unter einer freien und quelloffenen Lizenz zugänglich gemacht werden. Entwickler von freien und quelloffenen Werkzeugen, Diensten, Verfahren oder KI-Komponenten, die keine KI-Modelle für allgemeine Zwecke sind, sollten dazu ermutigt werden, weithin anerkannte Dokumentationsverfahren wie Modellkarten und Datenblätter einzuführen, um den Informationsaustausch entlang der KI-Wertschöpfungskette zu beschleunigen und die Förderung vertrauenswürdiger KI-Systeme in der Union zu ermöglichen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_89/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/89/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 89?
Erwägungsgrund 89 (EU AI Act) regelt: Dritte, die der Öffentlichkeit andere Werkzeuge, Dienste, Verfahren oder KI-Komponenten als KI-Modelle für allgemeine Zwecke zugänglich machen, sollten nicht verpflichtet werden, Anforderungen einzuhalten, die auf die Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette abzielen, insbesondere gegenüber dem Anbieter, der sie verwendet oder integriert hat, wenn diese Werkzeuge, Dienste, Verfahren oder KI-Komponenten unter einer freien und quelloffenen Lizenz zugänglich gema…
Ist Erwägungsgrund 89 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_89/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/89/).
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