Erwägungsgrund 81 Erwägungsgrund 81 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 81 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 81. Der Anbieter sollte ein solides Qualitätsmanagementsystem einrichten, die Durchführung des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens sicherstellen, die einschlägigen Unterlagen erstellen und ein solides System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen einrichten. Anbieter von AI-Systemen mit hohem Risiko, die nach dem einschlägigen sektoralen Unionsrecht Verpflichtungen in Bezug auf Qualitätsmanagementsysteme unterliegen, sollten die Möglichkeit haben, die in dieser Ve… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_81/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Der Anbieter sollte ein solides Qualitätsmanagementsystem einrichten, die Durchführung des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens sicherstellen, die einschlägigen Unterlagen erstellen und ein solides System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen einrichten. Anbieter von AI-Systemen mit hohem Risiko, die nach dem einschlägigen sektoralen Unionsrecht Verpflichtungen in Bezug auf Qualitätsmanagementsysteme unterliegen, sollten die Möglichkeit haben, die in dieser Verordnung vorgesehenen Elemente des Qualitätsmanagementsystems in das bestehende Qualitätsmanagementsystem aufzunehmen, das in diesem anderen sektoralen Unionsrecht vorgesehen ist. Die Komplementarität zwischen dieser Verordnung und dem bestehenden sektoralen Unionsrecht sollte auch bei künftigen Normungstätigkeiten oder von der Kommission angenommenen Leitlinien berücksichtigt werden. Behörden, die für ihre eigenen Zwecke AI-Systeme mit hohem Risiko in Betrieb nehmen, können die Vorschriften für das Qualitätsmanagementsystem als Teil des auf nationaler oder regionaler Ebene angenommenen Qualitätsmanagementsystems annehmen und umsetzen, wobei den Besonderheiten des Sektors sowie den Zuständigkeiten und der Organisation der betreffenden Behörde Rechnung zu tragen ist.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_81/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/81/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 81?
Erwägungsgrund 81 (EU AI Act) regelt: Der Anbieter sollte ein solides Qualitätsmanagementsystem einrichten, die Durchführung des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens sicherstellen, die einschlägigen Unterlagen erstellen und ein solides System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen einrichten. Anbieter von AI-Systemen mit hohem Risiko, die nach dem einschlägigen sektoralen Unionsrecht Verpflichtungen in Bezug auf Qualitätsmanagementsysteme unterliegen, sollten die Möglichkeit haben, die in dieser Ve…
Ist Erwägungsgrund 81 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_81/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/81/).
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