Erwägungsgrund 69 Erwägungsgrund 69 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 69 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 69. Das Recht auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten muss während des gesamten Lebenszyklus des KI-Systems gewährleistet sein. In dieser Hinsicht gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Grundsätze der Datenminimierung und des Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen, wie sie im EU-Datenschutzrecht festgelegt sind. Zu den Maßnahmen, die von den Anbietern ergriffen werden, um die Einhaltung dieser Grundsätze zu ge… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_69/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Das Recht auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten muss während des gesamten Lebenszyklus des KI-Systems gewährleistet sein. In dieser Hinsicht gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Grundsätze der Datenminimierung und des Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen, wie sie im EU-Datenschutzrecht festgelegt sind. Zu den Maßnahmen, die von den Anbietern ergriffen werden, um die Einhaltung dieser Grundsätze zu gewährleisten, können nicht nur Anonymisierung und Verschlüsselung gehören, sondern auch der Einsatz von Technologien, die es ermöglichen, Algorithmen auf die Daten anzuwenden und KI-Systeme zu trainieren, ohne dass die Rohdaten oder strukturierten Daten selbst zwischen den Parteien übermittelt oder kopiert werden müssen, unbeschadet der in dieser Verordnung vorgesehenen Anforderungen an die Datenverwaltung.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_69/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/69/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 69?
Erwägungsgrund 69 (EU AI Act) regelt: Das Recht auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten muss während des gesamten Lebenszyklus des KI-Systems gewährleistet sein. In dieser Hinsicht gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Grundsätze der Datenminimierung und des Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen, wie sie im EU-Datenschutzrecht festgelegt sind. Zu den Maßnahmen, die von den Anbietern ergriffen werden, um die Einhaltung dieser Grundsätze zu ge…
Ist Erwägungsgrund 69 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_69/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/69/).
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