Erwägungsgrund 68 Erwägungsgrund 68 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 68 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 68. Für die Entwicklung und Bewertung von KI-Systemen mit hohem Risiko sollten bestimmte Akteure wie Anbieter, benannte Stellen und andere einschlägige Einrichtungen wie europäische Zentren für digitale Innovation, Testeinrichtungen und Forscher Zugang zu hochwertigen Datensätzen haben und diese in den Tätigkeitsbereichen dieser Akteure, die mit dieser Verordnung in Zusammenhang stehen, nutzen können. Die von der Kommission eingerichteten gemeinsamen europäischen Datenräume und… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_68/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Für die Entwicklung und Bewertung von KI-Systemen mit hohem Risiko sollten bestimmte Akteure wie Anbieter, benannte Stellen und andere einschlägige Einrichtungen wie europäische Zentren für digitale Innovation, Testeinrichtungen und Forscher Zugang zu hochwertigen Datensätzen haben und diese in den Tätigkeitsbereichen dieser Akteure, die mit dieser Verordnung in Zusammenhang stehen, nutzen können. Die von der Kommission eingerichteten gemeinsamen europäischen Datenräume und die Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Unternehmen und mit staatlichen Stellen im öffentlichen Interesse werden entscheidend dazu beitragen, einen vertrauenswürdigen, rechenschaftspflichtigen und diskriminierungsfreien Zugang zu hochwertigen Daten für das Training, die Validierung und das Testen von KI-Systemen zu ermöglichen. Im Gesundheitsbereich beispielsweise wird der europäische Raum für Gesundheitsdaten den diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsdaten und das Training von KI-Algorithmen auf diesen Datensätzen erleichtern, und zwar auf eine datenschutzfreundliche, sichere, zeitnahe, transparente und vertrauenswürdige Weise und mit einer angemessenen institutionellen Steuerung. Die zuständigen Behörden, einschließlich sektoraler Behörden, die den Zugang zu Daten gewähren oder unterstützen, können auch die Bereitstellung hochwertiger Daten für das Training, die Validierung und das Testen von KI-Systemen unterstützen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_68/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/68/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 68?
Erwägungsgrund 68 (EU AI Act) regelt: Für die Entwicklung und Bewertung von KI-Systemen mit hohem Risiko sollten bestimmte Akteure wie Anbieter, benannte Stellen und andere einschlägige Einrichtungen wie europäische Zentren für digitale Innovation, Testeinrichtungen und Forscher Zugang zu hochwertigen Datensätzen haben und diese in den Tätigkeitsbereichen dieser Akteure, die mit dieser Verordnung in Zusammenhang stehen, nutzen können. Die von der Kommission eingerichteten gemeinsamen europäischen Datenräume und…
Ist Erwägungsgrund 68 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_68/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/68/).
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