Erwägungsgrund 63 Erwägungsgrund 63 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 63 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 63. Die Tatsache, dass ein KI-System im Rahmen dieser Verordnung als Hochrisiko-KI-System eingestuft wird, sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Verwendung des Systems nach anderen Rechtsakten der Union oder nach nationalem Recht, das mit dem Unionsrecht vereinbar ist, rechtmäßig ist, z. B. in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, die Verwendung von Lügendetektoren und ähnlichen Instrumenten oder anderen Systemen zur Ermittlung des emotionalen Zustands natü… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_63/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Die Tatsache, dass ein KI-System im Rahmen dieser Verordnung als Hochrisiko-KI-System eingestuft wird, sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Verwendung des Systems nach anderen Rechtsakten der Union oder nach nationalem Recht, das mit dem Unionsrecht vereinbar ist, rechtmäßig ist, z. B. in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, die Verwendung von Lügendetektoren und ähnlichen Instrumenten oder anderen Systemen zur Ermittlung des emotionalen Zustands natürlicher Personen. Eine solche Verwendung sollte weiterhin ausschließlich im Einklang mit den geltenden Anforderungen erfolgen, die sich aus der Charta und den geltenden Rechtsakten des abgeleiteten Unionsrechts und des nationalen Rechts ergeben. Diese Verordnung sollte nicht als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, gegebenenfalls einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, verstanden werden, es sei denn, dies ist in dieser Verordnung ausdrücklich anders vorgesehen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_63/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/63/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 63?
Erwägungsgrund 63 (EU AI Act) regelt: Die Tatsache, dass ein KI-System im Rahmen dieser Verordnung als Hochrisiko-KI-System eingestuft wird, sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Verwendung des Systems nach anderen Rechtsakten der Union oder nach nationalem Recht, das mit dem Unionsrecht vereinbar ist, rechtmäßig ist, z. B. in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, die Verwendung von Lügendetektoren und ähnlichen Instrumenten oder anderen Systemen zur Ermittlung des emotionalen Zustands natü…
Ist Erwägungsgrund 63 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_63/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/63/).
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