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Erwägungsgrund 56 Erwägungsgrund 56 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 56 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 56. Der Einsatz von KI-Systemen im Bildungswesen ist wichtig, um eine qualitativ hochwertige digitale Bildung und Ausbildung zu fördern und allen Lernenden und Lehrenden die Möglichkeit zu geben, die notwendigen digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen, einschließlich Medienkompetenz und kritisches Denken, zu erwerben und weiterzugeben, um aktiv an der Wirtschaft, der Gesellschaft und an demokratischen Prozessen teilzunehmen. Allerdings sollten KI-Systeme, die in der allgemeinen od… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_56/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Der Einsatz von KI-Systemen im Bildungswesen ist wichtig, um eine qualitativ hochwertige digitale Bildung und Ausbildung zu fördern und allen Lernenden und Lehrenden die Möglichkeit zu geben, die notwendigen digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen, einschließlich Medienkompetenz und kritisches Denken, zu erwerben und weiterzugeben, um aktiv an der Wirtschaft, der Gesellschaft und an demokratischen Prozessen teilzunehmen. Allerdings sollten KI-Systeme, die in der allgemeinen oder beruflichen Bildung eingesetzt werden, insbesondere zur Bestimmung des Zugangs oder der Zulassung, zur Zuweisung von Personen zu Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen oder -programmen auf allen Ebenen, zur Bewertung der Lernergebnisse von Personen, zur Bewertung des angemessenen Bildungsniveaus für eine Person und zur wesentlichen Beeinflussung des Niveaus der allgemeinen und beruflichen Bildung, das Einzelpersonen erhalten oder zu dem sie Zugang haben, oder zur Überwachung und Erkennung von unzulässigem Verhalten von Schülern während Prüfungen als KI-Systeme mit hohem Risiko eingestuft werden, da sie den Bildungs- und Berufsweg einer Person bestimmen und daher die Fähigkeit dieser Person, ihren Lebensunterhalt zu sichern, beeinflussen können. Bei unsachgemäßer Gestaltung und Verwendung können solche Systeme besonders eingreifend sein und das Recht auf Bildung und Ausbildung sowie das Recht, nicht diskriminiert zu werden, verletzen und historisch gewachsene Diskriminierungsmuster fortsetzen, z. B. gegenüber Frauen, bestimmten Altersgruppen, Personen mit Behinderungen oder Personen bestimmter Ethnien, ethnischer Herkunft oder sexueller Ausrichtung.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_56/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/56/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 56?

Erwägungsgrund 56 (EU AI Act) regelt: Der Einsatz von KI-Systemen im Bildungswesen ist wichtig, um eine qualitativ hochwertige digitale Bildung und Ausbildung zu fördern und allen Lernenden und Lehrenden die Möglichkeit zu geben, die notwendigen digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen, einschließlich Medienkompetenz und kritisches Denken, zu erwerben und weiterzugeben, um aktiv an der Wirtschaft, der Gesellschaft und an demokratischen Prozessen teilzunehmen. Allerdings sollten KI-Systeme, die in der allgemeinen od…

Ist Erwägungsgrund 56 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_56/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/56/).

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