Erwägungsgrund 43 Erwägungsgrund 43 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 43 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 43. Das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme zu diesem speziellen Zweck oder der Einsatz von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern, sollten verboten werden, da diese Praxis das Gefühl der Massenüberwachung verstärkt und zu groben Verletzungen der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, führen kann. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_43/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme zu diesem speziellen Zweck oder der Einsatz von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern, sollten verboten werden, da diese Praxis das Gefühl der Massenüberwachung verstärkt und zu groben Verletzungen der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, führen kann.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_43/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/43/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 43?
Erwägungsgrund 43 (EU AI Act) regelt: Das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme zu diesem speziellen Zweck oder der Einsatz von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern, sollten verboten werden, da diese Praxis das Gefühl der Massenüberwachung verstärkt und zu groben Verletzungen der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, führen kann.
Ist Erwägungsgrund 43 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_43/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/43/).
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