Erwägungsgrund 39 Erwägungsgrund 39 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 39 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 39. Jegliche Verarbeitung biometrischer Daten und anderer personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen für die biometrische Identifizierung, außer im Zusammenhang mit der Nutzung von biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungssystemen in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken, wie sie in dieser Verordnung geregelt ist, sollte weiterhin alle Anforderungen erfüllen, die sich aus Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2016/680 ergeben. Für ande… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_39/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Jegliche Verarbeitung biometrischer Daten und anderer personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen für die biometrische Identifizierung, außer im Zusammenhang mit der Nutzung von biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungssystemen in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken, wie sie in dieser Verordnung geregelt ist, sollte weiterhin alle Anforderungen erfüllen, die sich aus Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2016/680 ergeben. Für andere Zwecke als die Strafverfolgung verbieten Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 die Verarbeitung biometrischer Daten, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen, wie in diesen Artikeln vorgesehen. Bei der Anwendung von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 war die Verwendung der biometrischen Fernidentifizierung für andere Zwecke als die Strafverfolgung bereits Gegenstand von Verbotsentscheidungen der nationalen Datenschutzbehörden.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_39/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/39/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 39?
Erwägungsgrund 39 (EU AI Act) regelt: Jegliche Verarbeitung biometrischer Daten und anderer personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen für die biometrische Identifizierung, außer im Zusammenhang mit der Nutzung von biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungssystemen in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken, wie sie in dieser Verordnung geregelt ist, sollte weiterhin alle Anforderungen erfüllen, die sich aus Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2016/680 ergeben. Für ande…
Ist Erwägungsgrund 39 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_39/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/39/).
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