Erwägungsgrund 31 Erwägungsgrund 31 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 31 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 31. KI-Systeme zur sozialen Bewertung natürlicher Personen durch öffentliche oder private Akteure können zu diskriminierenden Ergebnissen und zum Ausschluss bestimmter Gruppen führen. Sie können gegen das Recht auf Würde und Nichtdiskriminierung sowie gegen die Werte der Gleichheit und Gerechtigkeit verstoßen. Solche KI-Systeme bewerten oder klassifizieren natürliche Personen oder Gruppen davon auf der Grundlage mehrerer Datenpunkte, die sich auf ihr soziales Verhalten in versch… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_31/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
KI-Systeme zur sozialen Bewertung natürlicher Personen durch öffentliche oder private Akteure können zu diskriminierenden Ergebnissen und zum Ausschluss bestimmter Gruppen führen. Sie können gegen das Recht auf Würde und Nichtdiskriminierung sowie gegen die Werte der Gleichheit und Gerechtigkeit verstoßen. Solche KI-Systeme bewerten oder klassifizieren natürliche Personen oder Gruppen davon auf der Grundlage mehrerer Datenpunkte, die sich auf ihr soziales Verhalten in verschiedenen Kontexten oder auf bekannte, abgeleitete oder vorhergesagte persönliche oder Persönlichkeitsmerkmale über bestimmte Zeiträume beziehen. Die aus solchen KI-Systemen gewonnene Sozialbewertung kann zu einer nachteiligen oder ungünstigen Behandlung natürlicher Personen oder ganzer Gruppen von natürlichen Personen in sozialen Kontexten führen, die nichts mit dem Kontext zu tun haben, in dem die Daten ursprünglich erzeugt oder gesammelt wurden, oder zu einer nachteiligen Behandlung, die in keinem Verhältnis zur Schwere ihres Sozialverhaltens steht oder nicht gerechtfertigt ist. KI-Systeme, die solche inakzeptablen Bewertungspraktiken beinhalten und zu solchen nachteiligen oder ungünstigen Ergebnissen führen, sollten daher verboten werden. Dieses Verbot sollte rechtmäßige Bewertungspraktiken natürlicher Personen, die zu einem bestimmten Zweck im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht durchgeführt werden, nicht beeinträchtigen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_31/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/31/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 31?
Erwägungsgrund 31 (EU AI Act) regelt: KI-Systeme zur sozialen Bewertung natürlicher Personen durch öffentliche oder private Akteure können zu diskriminierenden Ergebnissen und zum Ausschluss bestimmter Gruppen führen. Sie können gegen das Recht auf Würde und Nichtdiskriminierung sowie gegen die Werte der Gleichheit und Gerechtigkeit verstoßen. Solche KI-Systeme bewerten oder klassifizieren natürliche Personen oder Gruppen davon auf der Grundlage mehrerer Datenpunkte, die sich auf ihr soziales Verhalten in versch…
Ist Erwägungsgrund 31 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_31/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/31/).
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