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Erwägungsgrund 30 Erwägungsgrund 30 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 30 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 30. Biometrische Kategorisierungssysteme, die sich auf biometrische Daten natürlicher Personen, wie das Gesicht oder den Fingerabdruck einer Person, stützen, um Rückschlüsse auf die politische Meinung, die Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Ethnie, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person zu ziehen, sollten verboten werden. Dieses Verbot sollte sich nicht auf die rechtmäßige Kennzeichnung, Filterung oder Kategorisierung… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_30/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Biometrische Kategorisierungssysteme, die sich auf biometrische Daten natürlicher Personen, wie das Gesicht oder den Fingerabdruck einer Person, stützen, um Rückschlüsse auf die politische Meinung, die Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Ethnie, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person zu ziehen, sollten verboten werden. Dieses Verbot sollte sich nicht auf die rechtmäßige Kennzeichnung, Filterung oder Kategorisierung biometrischer Datensätze erstrecken, die im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht anhand biometrischer Daten gewonnen wurden, wie etwa die Sortierung von Bildern nach Haarfarbe oder Augenfarbe, die beispielsweise im Bereich der Strafverfolgung verwendet werden kann.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_30/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/30/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 30?

Erwägungsgrund 30 (EU AI Act) regelt: Biometrische Kategorisierungssysteme, die sich auf biometrische Daten natürlicher Personen, wie das Gesicht oder den Fingerabdruck einer Person, stützen, um Rückschlüsse auf die politische Meinung, die Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Ethnie, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person zu ziehen, sollten verboten werden. Dieses Verbot sollte sich nicht auf die rechtmäßige Kennzeichnung, Filterung oder Kategorisierung…

Ist Erwägungsgrund 30 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_30/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/30/).

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