Erwägungsgrund 21 Erwägungsgrund 21 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 21 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 21. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen wirksamen Schutz der Rechte und Freiheiten des Einzelnen in der gesamten Union zu gewährleisten, sollten die mit dieser Verordnung festgelegten Vorschriften diskriminierungsfrei für Anbieter von KI-Systemen gelten, unabhängig davon, ob sie in der Union oder in einem Drittland niedergelassen sind, sowie für in der Union niedergelassene Anwender von KI-Systemen. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_21/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen wirksamen Schutz der Rechte und Freiheiten des Einzelnen in der gesamten Union zu gewährleisten, sollten die mit dieser Verordnung festgelegten Vorschriften diskriminierungsfrei für Anbieter von KI-Systemen gelten, unabhängig davon, ob sie in der Union oder in einem Drittland niedergelassen sind, sowie für in der Union niedergelassene Anwender von KI-Systemen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_21/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/21/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 21?
Erwägungsgrund 21 (EU AI Act) regelt: Um gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen wirksamen Schutz der Rechte und Freiheiten des Einzelnen in der gesamten Union zu gewährleisten, sollten die mit dieser Verordnung festgelegten Vorschriften diskriminierungsfrei für Anbieter von KI-Systemen gelten, unabhängig davon, ob sie in der Union oder in einem Drittland niedergelassen sind, sowie für in der Union niedergelassene Anwender von KI-Systemen.
Ist Erwägungsgrund 21 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_21/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/21/).
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