Erwägungsgrund 18 Erwägungsgrund 18 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 18 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 18. Der Begriff "System zur Erkennung von Emotionen", auf den in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollte definiert werden als ein KI-System, das dazu dient, Emotionen oder Absichten natürlicher Personen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten zu erkennen oder abzuleiten. Der Begriff bezieht sich auf Emotionen oder Absichten wie Glück, Traurigkeit, Ärger, Überraschung, Ekel, Verlegenheit, Aufregung, Scham, Verachtung, Zufriedenheit und Belustigung. Nicht dazu gehören kö… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_18/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Der Begriff "System zur Erkennung von Emotionen", auf den in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollte definiert werden als ein KI-System, das dazu dient, Emotionen oder Absichten natürlicher Personen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten zu erkennen oder abzuleiten. Der Begriff bezieht sich auf Emotionen oder Absichten wie Glück, Traurigkeit, Ärger, Überraschung, Ekel, Verlegenheit, Aufregung, Scham, Verachtung, Zufriedenheit und Belustigung. Nicht dazu gehören körperliche Zustände wie Schmerzen oder Müdigkeit, wie z. B. Systeme zur Erkennung des Ermüdungszustands von Berufspiloten oder Kraftfahrern, um Unfälle zu vermeiden. Auch die bloße Erkennung von leicht erkennbaren Ausdrücken, Gesten oder Bewegungen gehört nicht dazu, es sei denn, sie dienen der Erkennung oder Ableitung von Emotionen. Bei diesen Ausdrücken kann es sich um einfache Gesichtsausdrücke wie Stirnrunzeln oder Lächeln oder um Gesten wie Bewegungen der Hände, Arme oder des Kopfes oder um Merkmale der Stimme einer Person wie eine erhobene Stimme oder Flüstern handeln.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_18/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/18/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 18?
Erwägungsgrund 18 (EU AI Act) regelt: Der Begriff "System zur Erkennung von Emotionen", auf den in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollte definiert werden als ein KI-System, das dazu dient, Emotionen oder Absichten natürlicher Personen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten zu erkennen oder abzuleiten. Der Begriff bezieht sich auf Emotionen oder Absichten wie Glück, Traurigkeit, Ärger, Überraschung, Ekel, Verlegenheit, Aufregung, Scham, Verachtung, Zufriedenheit und Belustigung. Nicht dazu gehören kö…
Ist Erwägungsgrund 18 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_18/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/18/).
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