Erwägungsgrund 174 Erwägungsgrund 174 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 174 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 174. In Anbetracht der raschen technologischen Entwicklung und des für die wirksame Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Fachwissens sollte die Kommission diese Verordnung bis zum 2. August 2029 und danach alle vier Jahre bewerten und überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten. Darüber hinaus sollte die Kommission unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Anwendungsbereich dieser Verordnung einmal jährlich prüfen, ob die Liste der AI-Syste… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_174/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
In Anbetracht der raschen technologischen Entwicklung und des für die wirksame Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Fachwissens sollte die Kommission diese Verordnung bis zum 2. August 2029 und danach alle vier Jahre bewerten und überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten. Darüber hinaus sollte die Kommission unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Anwendungsbereich dieser Verordnung einmal jährlich prüfen, ob die Liste der AI-Systeme mit hohem Risiko und die Liste der verbotenen Praktiken geändert werden müssen. Darüber hinaus sollte die Kommission bis zum 2. August 2028 und danach alle vier Jahre eine Bewertung vornehmen und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten, ob die Liste der Hochrisikobereiche im Anhang dieser Verordnung, die unter die Transparenzverpflichtungen fallenden KI-Systeme, die Wirksamkeit des Aufsichts- und Governance-Systems und die Fortschritte bei der Entwicklung von Standardisierungsergebnissen zur energieeffizienten Entwicklung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke geändert werden müssen, einschließlich des Bedarfs an weiteren Maßnahmen oder Aktionen. Schließlich sollte die Kommission bis zum 2. August 2028 und danach alle drei Jahre die Auswirkungen und die Wirksamkeit freiwilliger Verhaltenskodizes bewerten, um die Anwendung der für KI-Systeme mit hohem Risiko vorgesehenen Anforderungen auf KI-Systeme, die keine Hochrisiko-KI-Systeme sind, und möglicherweise weitere zusätzliche Anforderungen für solche KI-Systeme zu fördern.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_174/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/174/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 174?
Erwägungsgrund 174 (EU AI Act) regelt: In Anbetracht der raschen technologischen Entwicklung und des für die wirksame Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Fachwissens sollte die Kommission diese Verordnung bis zum 2. August 2029 und danach alle vier Jahre bewerten und überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten. Darüber hinaus sollte die Kommission unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Anwendungsbereich dieser Verordnung einmal jährlich prüfen, ob die Liste der AI-Syste…
Ist Erwägungsgrund 174 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_174/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/174/).
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