Erwägungsgrund 165 Erwägungsgrund 165 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 165 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 165. Die Entwicklung von KI-Systemen, die keine Hochrisiko-KI-Systeme sind, im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung kann zu einer größeren Verbreitung ethischer und vertrauenswürdiger KI in der Union führen. Anbieter von KI-Systemen, die kein hohes Risiko darstellen, sollten ermutigt werden, Verhaltenskodizes, einschließlich entsprechender Governance-Mechanismen, zu schaffen, die die freiwillige Anwendung einiger oder aller für KI-Systeme mit hohem Risiko geltenden ve… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_165/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Die Entwicklung von KI-Systemen, die keine Hochrisiko-KI-Systeme sind, im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung kann zu einer größeren Verbreitung ethischer und vertrauenswürdiger KI in der Union führen. Anbieter von KI-Systemen, die kein hohes Risiko darstellen, sollten ermutigt werden, Verhaltenskodizes, einschließlich entsprechender Governance-Mechanismen, zu schaffen, die die freiwillige Anwendung einiger oder aller für KI-Systeme mit hohem Risiko geltenden verbindlichen Anforderungen fördern sollen, wobei diese Anforderungen an den beabsichtigten Zweck der Systeme und das damit verbundene geringere Risiko angepasst werden und die verfügbaren technischen Lösungen und bewährten Praktiken der Branche, wie Modell- und Datenkarten, berücksichtigt werden. Die Anbieter und gegebenenfalls die Betreiber aller KI-Systeme, ob mit oder ohne hohes Risiko, und KI-Modelle sollten außerdem ermutigt werden, auf freiwilliger Basis zusätzliche Anforderungen anzuwenden, die sich beispielsweise auf die Elemente der Ethik-Leitlinien der Union für vertrauenswürdige KI, die ökologische Nachhaltigkeit, Maßnahmen zur KI-Kompetenz sowie die integrative und vielfältige Gestaltung und Entwicklung von KI-Systemen beziehen, einschließlich der Berücksichtigung schutzbedürftiger Personen und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, der Beteiligung von Interessengruppen, wobei gegebenenfalls relevante Interessengruppen wie Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen in die Konzeption und Entwicklung von KI-Systemen einzubeziehen sind, und der Vielfalt der Entwicklungsteams, einschließlich der Ausgewogenheit der Geschlechter. Um die Wirksamkeit der freiwilligen Verhaltenskodizes zu gewährleisten, sollten sie auf klaren Zielen und wichtigen Leistungsindikatoren beruhen, mit denen die Erreichung dieser Ziele gemessen werden kann. Außerdem sollten sie gegebenenfalls unter Einbeziehung der relevanten Interessengruppen wie Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen entwickelt werden. Die Kommission kann Initiativen, auch sektoraler Art, entwickeln, um den Abbau technischer Hindernisse für den grenzüberschreitenden Austausch von Daten für die KI-Entwicklung zu erleichtern, auch in Bezug auf die Infrastruktur für den Datenzugang sowie die semantische und technische Interoperabilität verschiedener Datentypen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_165/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/165/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 165?
Erwägungsgrund 165 (EU AI Act) regelt: Die Entwicklung von KI-Systemen, die keine Hochrisiko-KI-Systeme sind, im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung kann zu einer größeren Verbreitung ethischer und vertrauenswürdiger KI in der Union führen. Anbieter von KI-Systemen, die kein hohes Risiko darstellen, sollten ermutigt werden, Verhaltenskodizes, einschließlich entsprechender Governance-Mechanismen, zu schaffen, die die freiwillige Anwendung einiger oder aller für KI-Systeme mit hohem Risiko geltenden ve…
Ist Erwägungsgrund 165 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_165/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/165/).
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