Erwägungsgrund 160 Erwägungsgrund 160 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 160 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 160. Die Marktüberwachungsbehörden und die Kommission sollten in der Lage sein, gemeinsame Tätigkeiten, einschließlich gemeinsamer Untersuchungen, vorzuschlagen, die von den Marktüberwachungsbehörden oder den Marktüberwachungsbehörden gemeinsam mit der Kommission durchgeführt werden und darauf abzielen, die Einhaltung der Vorschriften zu fördern, Nichteinhaltung festzustellen, das Bewusstsein zu schärfen und Orientierungshilfen in Bezug auf diese Verordnung in Bezug auf bestimmte… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_160/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Die Marktüberwachungsbehörden und die Kommission sollten in der Lage sein, gemeinsame Tätigkeiten, einschließlich gemeinsamer Untersuchungen, vorzuschlagen, die von den Marktüberwachungsbehörden oder den Marktüberwachungsbehörden gemeinsam mit der Kommission durchgeführt werden und darauf abzielen, die Einhaltung der Vorschriften zu fördern, Nichteinhaltung festzustellen, das Bewusstsein zu schärfen und Orientierungshilfen in Bezug auf diese Verordnung in Bezug auf bestimmte Kategorien von AI-Systemen mit hohem Risiko zu geben, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten ein ernstes Risiko darstellen. Gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften sollten im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/1020 durchgeführt werden. Das AI-Büro sollte die Koordinierung gemeinsamer Untersuchungen unterstützen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_160/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/160/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 160?
Erwägungsgrund 160 (EU AI Act) regelt: Die Marktüberwachungsbehörden und die Kommission sollten in der Lage sein, gemeinsame Tätigkeiten, einschließlich gemeinsamer Untersuchungen, vorzuschlagen, die von den Marktüberwachungsbehörden oder den Marktüberwachungsbehörden gemeinsam mit der Kommission durchgeführt werden und darauf abzielen, die Einhaltung der Vorschriften zu fördern, Nichteinhaltung festzustellen, das Bewusstsein zu schärfen und Orientierungshilfen in Bezug auf diese Verordnung in Bezug auf bestimmte…
Ist Erwägungsgrund 160 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_160/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/160/).
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