Erwägungsgrund 159 Erwägungsgrund 159 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 159 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 159. Jede Marktüberwachungsbehörde für die in einem Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten KI-Hochrisikosysteme im Bereich der Biometrie, soweit diese Systeme für die Zwecke der Strafverfolgung, der Migrations-, Asyl- und Grenzkontrolle oder der Rechtspflege und der demokratischen Prozesse eingesetzt werden, sollte über wirksame Untersuchungs- und Korrekturbefugnisse verfügen, die zumindest die Befugnis umfassen, Zugang zu allen verarbeiteten personenbezogenen Daten und zu alle… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_159/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Jede Marktüberwachungsbehörde für die in einem Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten KI-Hochrisikosysteme im Bereich der Biometrie, soweit diese Systeme für die Zwecke der Strafverfolgung, der Migrations-, Asyl- und Grenzkontrolle oder der Rechtspflege und der demokratischen Prozesse eingesetzt werden, sollte über wirksame Untersuchungs- und Korrekturbefugnisse verfügen, die zumindest die Befugnis umfassen, Zugang zu allen verarbeiteten personenbezogenen Daten und zu allen für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zu erhalten. Die Marktaufsichtsbehörden sollten in der Lage sein, ihre Befugnisse in völliger Unabhängigkeit auszuüben. Etwaige Beschränkungen ihres Zugangs zu sensiblen operativen Daten gemäß dieser Verordnung sollten die ihnen durch die Richtlinie (EU) 2016/680 übertragenen Befugnisse unberührt lassen. Kein Ausschluss der Weitergabe von Daten an nationale Datenschutzbehörden im Rahmen dieser Verordnung sollte die derzeitigen oder künftigen Befugnisse dieser Behörden außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Verordnung berühren.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_159/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/159/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 159?
Erwägungsgrund 159 (EU AI Act) regelt: Jede Marktüberwachungsbehörde für die in einem Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten KI-Hochrisikosysteme im Bereich der Biometrie, soweit diese Systeme für die Zwecke der Strafverfolgung, der Migrations-, Asyl- und Grenzkontrolle oder der Rechtspflege und der demokratischen Prozesse eingesetzt werden, sollte über wirksame Untersuchungs- und Korrekturbefugnisse verfügen, die zumindest die Befugnis umfassen, Zugang zu allen verarbeiteten personenbezogenen Daten und zu alle…
Ist Erwägungsgrund 159 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_159/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/159/).
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