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Erwägungsgrund 150 Erwägungsgrund 150 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 150 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 150. Um die Beteiligung der Interessengruppen an der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte ein Beratungsgremium eingerichtet werden, das den Ausschuss und die Kommission berät und ihnen technisches Fachwissen zur Verfügung stellt. Um eine vielfältige und ausgewogene Vertretung der Interessengruppen zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Interessen und innerhalb der Kategorie der kommerziellen Interessen in Bezug auf KMU und andere Unternehmen z… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_150/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Um die Beteiligung der Interessengruppen an der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte ein Beratungsgremium eingerichtet werden, das den Ausschuss und die Kommission berät und ihnen technisches Fachwissen zur Verfügung stellt. Um eine vielfältige und ausgewogene Vertretung der Interessengruppen zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Interessen und innerhalb der Kategorie der kommerziellen Interessen in Bezug auf KMU und andere Unternehmen zu gewährleisten, sollte das Beratungsgremium unter anderem die Industrie, Start-ups, KMU, Hochschulen, die Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, sowie die Agentur für Grundrechte, die ENISA, das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) umfassen.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_150/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/150/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 150?

Erwägungsgrund 150 (EU AI Act) regelt: Um die Beteiligung der Interessengruppen an der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte ein Beratungsgremium eingerichtet werden, das den Ausschuss und die Kommission berät und ihnen technisches Fachwissen zur Verfügung stellt. Um eine vielfältige und ausgewogene Vertretung der Interessengruppen zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Interessen und innerhalb der Kategorie der kommerziellen Interessen in Bezug auf KMU und andere Unternehmen z…

Ist Erwägungsgrund 150 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_150/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/150/).

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