Erwägungsgrund 150 Erwägungsgrund 150 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 150 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 150. Um die Beteiligung der Interessengruppen an der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte ein Beratungsgremium eingerichtet werden, das den Ausschuss und die Kommission berät und ihnen technisches Fachwissen zur Verfügung stellt. Um eine vielfältige und ausgewogene Vertretung der Interessengruppen zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Interessen und innerhalb der Kategorie der kommerziellen Interessen in Bezug auf KMU und andere Unternehmen z… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_150/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Um die Beteiligung der Interessengruppen an der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte ein Beratungsgremium eingerichtet werden, das den Ausschuss und die Kommission berät und ihnen technisches Fachwissen zur Verfügung stellt. Um eine vielfältige und ausgewogene Vertretung der Interessengruppen zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Interessen und innerhalb der Kategorie der kommerziellen Interessen in Bezug auf KMU und andere Unternehmen zu gewährleisten, sollte das Beratungsgremium unter anderem die Industrie, Start-ups, KMU, Hochschulen, die Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, sowie die Agentur für Grundrechte, die ENISA, das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) umfassen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_150/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/150/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 150?
Erwägungsgrund 150 (EU AI Act) regelt: Um die Beteiligung der Interessengruppen an der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte ein Beratungsgremium eingerichtet werden, das den Ausschuss und die Kommission berät und ihnen technisches Fachwissen zur Verfügung stellt. Um eine vielfältige und ausgewogene Vertretung der Interessengruppen zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Interessen und innerhalb der Kategorie der kommerziellen Interessen in Bezug auf KMU und andere Unternehmen z…
Ist Erwägungsgrund 150 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_150/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/150/).
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