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Erwägungsgrund 15 Erwägungsgrund 15 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 15 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 15. Der Begriff "biometrische Identifizierung", auf den in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollte definiert werden als die automatisierte Erkennung physischer, physiologischer und verhaltensbezogener menschlicher Merkmale wie Gesicht, Augenbewegung, Körperform, Stimme, Prosodie, Gang, Körperhaltung, Herzfrequenz, Blutdruck, Geruch und Tastenanschlag zum Zwecke der Feststellung der Identität einer Person durch Vergleich biometrischer Daten dieser Person mit gespeicherten b… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_15/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Der Begriff "biometrische Identifizierung", auf den in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollte definiert werden als die automatisierte Erkennung physischer, physiologischer und verhaltensbezogener menschlicher Merkmale wie Gesicht, Augenbewegung, Körperform, Stimme, Prosodie, Gang, Körperhaltung, Herzfrequenz, Blutdruck, Geruch und Tastenanschlag zum Zwecke der Feststellung der Identität einer Person durch Vergleich biometrischer Daten dieser Person mit gespeicherten biometrischen Daten von Personen in einer Referenzdatenbank, unabhängig davon, ob die Person ihre Einwilligung gegeben hat oder nicht. Ausgenommen sind KI-Systeme, die für die biometrische Überprüfung, einschließlich der Authentifizierung, bestimmt sind und deren einziger Zweck darin besteht, zu bestätigen, dass eine bestimmte natürliche Person diejenige ist, die sie vorgibt zu sein, und die Identität einer natürlichen Person zu bestätigen, um Zugang zu einem Dienst zu erhalten, ein Gerät zu entsperren oder Zugang zu einem Gebäude zu erhalten.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_15/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/15/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 15?

Erwägungsgrund 15 (EU AI Act) regelt: Der Begriff "biometrische Identifizierung", auf den in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollte definiert werden als die automatisierte Erkennung physischer, physiologischer und verhaltensbezogener menschlicher Merkmale wie Gesicht, Augenbewegung, Körperform, Stimme, Prosodie, Gang, Körperhaltung, Herzfrequenz, Blutdruck, Geruch und Tastenanschlag zum Zwecke der Feststellung der Identität einer Person durch Vergleich biometrischer Daten dieser Person mit gespeicherten b…

Ist Erwägungsgrund 15 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_15/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/15/).

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