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Erwägungsgrund 146 Erwägungsgrund 146 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 146 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 146. In Anbetracht der sehr geringen Größe einiger Marktteilnehmer und zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Innovationskosten sollte Kleinstunternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, eine der kostspieligsten Verpflichtungen, nämlich die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems, auf vereinfachte Weise zu erfüllen, wodurch sich der Verwaltungsaufwand und die Kosten für diese Unternehmen verringern würden, ohne dass das Schutzniveau und die Notwendigkeit der Einhal… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_146/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

In Anbetracht der sehr geringen Größe einiger Marktteilnehmer und zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Innovationskosten sollte Kleinstunternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, eine der kostspieligsten Verpflichtungen, nämlich die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems, auf vereinfachte Weise zu erfüllen, wodurch sich der Verwaltungsaufwand und die Kosten für diese Unternehmen verringern würden, ohne dass das Schutzniveau und die Notwendigkeit der Einhaltung der Anforderungen an AI-Systeme mit hohem Risiko beeinträchtigt würden. Die Kommission sollte Leitlinien ausarbeiten, in denen die Bestandteile des Qualitätsmanagementsystems festgelegt werden, die von Kleinstunternehmen auf diese vereinfachte Weise zu erfüllen sind.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_146/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/146/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 146?

Erwägungsgrund 146 (EU AI Act) regelt: In Anbetracht der sehr geringen Größe einiger Marktteilnehmer und zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Innovationskosten sollte Kleinstunternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, eine der kostspieligsten Verpflichtungen, nämlich die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems, auf vereinfachte Weise zu erfüllen, wodurch sich der Verwaltungsaufwand und die Kosten für diese Unternehmen verringern würden, ohne dass das Schutzniveau und die Notwendigkeit der Einhal…

Ist Erwägungsgrund 146 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_146/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/146/).

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