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Erwägungsgrund 137 Erwägungsgrund 137 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 137 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 137. Die Einhaltung der Transparenzverpflichtungen für die unter diese Verordnung fallenden KI-Systeme sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Verwendung des KI-Systems oder seines Outputs nach dieser Verordnung oder anderen Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten rechtmäßig ist, und sollte andere Transparenzverpflichtungen für die Betreiber von KI-Systemen, die im Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegt sind, unberührt lassen. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_137/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Die Einhaltung der Transparenzverpflichtungen für die unter diese Verordnung fallenden KI-Systeme sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Verwendung des KI-Systems oder seines Outputs nach dieser Verordnung oder anderen Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten rechtmäßig ist, und sollte andere Transparenzverpflichtungen für die Betreiber von KI-Systemen, die im Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegt sind, unberührt lassen.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_137/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/137/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 137?

Erwägungsgrund 137 (EU AI Act) regelt: Die Einhaltung der Transparenzverpflichtungen für die unter diese Verordnung fallenden KI-Systeme sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Verwendung des KI-Systems oder seines Outputs nach dieser Verordnung oder anderen Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten rechtmäßig ist, und sollte andere Transparenzverpflichtungen für die Betreiber von KI-Systemen, die im Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegt sind, unberührt lassen.

Ist Erwägungsgrund 137 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_137/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/137/).

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